Kann man nach der SOTUS-Rede der EU-Kommissionspräsidentin erwarten, dass Anti-Korruption noch in den EU-Lieferkettengesetzesentwurf eingearbeitet wird?
Sehr geehrter Herr Wölken,
ich habe Sie soeben im Rahmen der BMZ-Veranstaltung "Ensuring an impactful EU due diligence legislation" gesehen, in der über den EU-Richtlinienentwurf zur Regelung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette gesprochen wurde.
Der augenblickliche Entwurf sieht keine Korruptionsprävention in der Lieferkette vor trotz der menschenrechtsverletzenden Komponente (durch das EU-Parlament in 2021/2066(INI) anerkannt), die durch die Richtlinie berücksichtigt werden soll. Nun, da die EU-Kommissionspräsidentin versprochen hat, den "Tatbestand der Korruption in unser Sanktionsregime zum Schutz der Menschenrechte aufzunehmen, das ja unser neues Instrument zum Schutz unserer Werte im außerhalb unserer Grenze ist", kann man die konsequente Integrierung des Themas in die EU-Richtlinie erwarten?
Mit freundlichen Grüßen,
C. K.
Sehr geehrter Herr K.
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigten Maßnahmen gegen Korruption sollen, dem derzeitigen Informationsstand zufolge, über eine Anpassung der globalen Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte umgesetzt werden. Dabei handelt es sich um ein separates Instrument, das nicht direkt mit den Verhandlungen über die EU-Richtlinie zur Regelung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten zusammenhängt. Die Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte ermöglicht gezielte Maßnahmen gegen Einzelpersonen, Organisationen und Einrichtungen im Falle von Menschenrechtsverletzungen. Weitere Informationen zur Sanktionsregelung finden Sie bespielsweise in dieser Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union bei deren ursprünglicher Verabschiedung 2020: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2020/12/07/eu-adopts-a-global-human-rights-sanctions-regime/
Mit besten Grüßen
Tiemo Wölken