Wie möchten Sie die Ambitionslücke im Klimaschutzgesetz schließen (zwischen erlaubtem THG Ausstoß bis 2045 und Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze des Pariser Abkommens bis 2030)?

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Timo Schisanowski
SPD
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Frage von Alexander K. •

Wie möchten Sie die Ambitionslücke im Klimaschutzgesetz schließen (zwischen erlaubtem THG Ausstoß bis 2045 und Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze des Pariser Abkommens bis 2030)?

Sehr geehrter Herr Schisanowski,

nach der Sommerpause soll der Bundestag noch über die Entkernung des Klimaschutzgesetzes abstimmen. In der neuen Vorlage geht es u.a. um die Aufhebung der jährlichen Sektorenziele.
Wie soll Ihrer Meinung nach das 1,5 Grad Limit von Paris, dem Ihre Partei ja auch zugestimmt hat, eingehalten werden, wenn

a) das künftige KSG noch weicher formuliert wird als das aktuelle KSG
und
b) das aktuelle KSG schon nicht ausreicht, weil es noch bis 2045 erlaubt Treibhausgase auszustoßen, während wir die maximalen 1,5 Grad wahrscheinlich bis 2030 überschreiten werden?

https://www.mcc-berlin.net/forschung/co2-budget.

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich mit Interesse gelesen habe. Der Klimawandel ist zweifellos eine der drängendsten Herausforderungen unserer Zeit, und es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir angemessene Maßnahmen ergreifen müssen, um das 1,5-Grad-Limit von Paris einzuhalten.

Entgegen der vielfach erhobenen Behauptung, die Sektorziele würden abgeschafft werden, haben wir ihre Beibehaltung vereinbart.

Klar ist: Durch die Reform darf nicht eine Tonne mehr CO2 ausgestoßen werden als mit dem bisherigen Gesetz. Die Gesamtemissionsmengen gelten und müssen von 2021 bis 2030 über alle Jahre hinweg in der Summe eingehalten werden. Das Niveau der Klimaschutzanstrengungen bleibt damit gleich, aber bei der Auswahl der Maßnahmen wird mehr Flexibilität geschaffen. Insbesondere in den Bereichen Gebäude und Verkehr sind langfristige Programme vonnöten, deren Wirkung sich erst im Laufe der Jahre entfaltet.

Die Berechnungen für den diesjährigen Projektionsbericht zeigen ermutigende Fortschritte in der Klimaschutzpolitik seit 2021. Zu Beginn dieser Legislaturperiode betrug die Klimaschutzlücke, das heißt die kumulierte Emissionsverfehlung bis 2030, über 1100 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Unter Berücksichtigung der bereits beschlossenen Maßnahmen verringert sich diese Lücke um 70 Prozent. Wenn wir auch die politisch vereinbarten Maßnahmen berücksichtigen, reduziert sich die Klimaschutzlücke bis 2030 auf etwa 200 Millionen Tonnen, was einer Reduzierung um bis zu 80 Prozent entspricht. Dies bedeutet, dass bereits heute 70 Prozent der Emissionen, die wir in den nächsten 7 ½ Jahren reduzieren müssen, durch umgesetzte Maßnahmen abgedeckt sind. Für weitere 10 Prozent sind Maßnahmen politisch vereinbart, die jetzt konsequent umgesetzt werden müssen.

Herzliche Grüße

Ihr Timo Schisanowski

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