Befürworten Sie die Verschärfung des Nichtraucherschutzes in Sachsen-Anhalt?
Passivrauchen ist nachweislich gesundheitsschädlich. Im bundesweiten Vergleich hinkt Sachsen-Anhalt beim Schutz der Bevölkerung jedoch hinterher. Während bspw. das bayerische Gesundheitsschutzgesetz (GSG) ein konsequentes, ausnahmsloses Rauchverbot in allen Gaststätten vorsieht, erlaubt unser Nichtraucherschutzgesetz (siehe § 4 NRauchSchG ST) nach wie vor weitreichende Ausnahmen – etwa für kleine Einraum-Kneipen oder Nebenräume.
Darüber hinaus fehlt bisher ein gesetzlicher Schutz für Kinder und Jugendliche vor Passivrauch im privaten Umfeld, trotz hoher Schadstoffbelastung in Fahrzeuginnenräumen.
Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie fragen:
1. Werden Sie sich in der neuen Legislaturperiode für die (teilweise) Streichung der Ausnahmeregelungen in § 4 NRauchSchG ST nach bayerischem Vorbild einsetzen, um rauchfreie Gaststätten in Sachsen-Anhalt durchzusetzen?
2. Unterstützen Sie eine Initiative für ein Rauchverbot im Pkw bei Anwesenheit von Minderjährigen und Schwangeren?
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für ihre Anfrage. Die Überarbeitung des Nichtrauchergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist aus meiner Sicht ein wichtiges Thema für die kommende Wahlperiode. Neben weiterer Schutzaspekte müssen die Auswirkungen der Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken sowie die Verbreitung von E-Zigaretten oder Vapes stärker als bisher mit berücksichtigt werden. Ihren Vorschlag werde ich in die Debatten dafür definitiv einbeziehen.
Ein Verbot des Rauchens in Fahrzeugen, wenn sich Minderjährige und Schwangere darin befinden, sehe ich als schwieriger an. Ein solches Verbot ist schnell ausgesprochen, die Kontrolle und die Sanktionierung bei einem Verstoß sind wohl in diesem Fall die großen Herausforderungen. Daher muss ein solcher Vorschlag auch mit dem Menschen/Organisationen besprochen werden, die diesen praktisch vor Ort umsetzen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Krull
