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Wie würden sie es als Partei es angehen das man als Mieter Klimaanlagen einbauen kann, damit die Wohnung Lebenswert bleibt?

Tobias Krull
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Frage von Patrick B. •

Wie würden sie es als Partei es angehen das man als Mieter Klimaanlagen einbauen kann, damit die Wohnung Lebenswert bleibt?

Sehr geehrte Herr Krull,

Hintergrund ist ich habe meinem Städtischen Vermieter angefragt ob ich auf eigene Kosten eine Klimaanlage (Split) einbauen kann und diese bei Auszug auch überlassen würde, da Monoblock Anlagen nicht funktionieren (nur Strom Verschwendung) hierbei würde ich die Klimaanlage auch über ein Balkonkraftwerk betreiben. Der Vermieter daraufhin trotzdem verneint weil man ja ein loch nach außen bohren lassen müsste. Nur wird meine Wohnung Trotz Markise und Sonnenschutzfolie im Sommer regelmäßig über 30 Grad heiß, daher sehe ich keine Andere Lösung mehr. Zurück zur Frage, wie würden Sie als Partei einen Gesetzesentwurf erstellen um hierfür die Rechte der Mieter zu stärken gegenüber den Vermietern die momentan generell verneinen können?

Tobias Krull
Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

 

vielen Dank für ihre Frage. Tatsächlich kommt es beim Einbau einer Split-Klimaanlage zu erheblichen baulichen Maßnahmen, deswegen ist eine Zustimmung ihres Vermieters an dieser Stelle unerlässlich. Wenn eine ständige Überhitzung ihrer Wohnung auftritt wäre ja theoretisch das Thema einer Mietminderung anzudenken.

 

Ihre Frage bezog sich ja darauf, dass sie sich eine gesetzliche Grundlage für den Einbau einer Klimaanlage in einer Mietwohnung durch den Vermieter wünschen. Wir haben hierzu keine direkte Aussage im Wahlprogramm getroffen. Die Anpassung an die veränderten Klimabedingungen ist natürlich auch für bestehenden Wohnraum sinnvoll. Eine gesetzliche Akzeptanzpflicht für den Einbau einer Klimaanlage sehe ich aber kritisch. Nur der Vermieter kann vermutlich eine Folgeabschätzung vornehmen, was ein solcher Eingriff in die bauliche Substanz bedeutet. Gerade wenn mehrere Mieter/innen eine solche Maßnahme umsetzen. Sinnvoller wäre es, wenn durch den Vermieter selbst, solche Maßnahmen umgesetzt werden. Hier sollte ein entsprechendes Eigeninteresse beim Vermieter vorhanden sein. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Tobias Krull 

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