Frage an Tobias Lindner bezüglich Innere Sicherheit

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Frage von Thomas G. •

Frage an Tobias Lindner von Thomas G. bezüglich Innere Sicherheit

Ist es in Deutschland erlaubt innerhalb von Kliniken alles zu überwachen? Also z. B Dusche, Toilette, Speisesäle usw? Gibt es eine spezielle Unterteilung?

über ihre Rückmeldung würde ich mich freuen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Glänzel,

nein, in Kliniken gelten die Grundrechte wie überall. Es gibt kein besonderes Gewaltverhältnis zwischen Ärzten und Patienten.
Wenn es Einschränkungen in Räumlichkeiten gibt, dann in Haftvollzugsanstalten und gegebenenfalls in Landeskrankenhäusern. So könnte es zur Sicherung von Patienten im Strafvollzug gesetzliche Vorschriften in den Bundesländern geben. Darüber bin ich aber nicht informiert. Kameras in der Toilette sind grundsätzlich nicht erlaubt, auch in Gefängnissen nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Lindner

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