Warum waren Sie beim Hambacher Schloss Symposium der DVG am 25. 08.2021 nicht dabei?

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Torbjörn Kartes
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Frage von Siegfried W. •

Warum waren Sie beim Hambacher Schloss Symposium der DVG am 25. 08.2021 nicht dabei?

Sehr geehrter Herr Kartes,
Beim durchlesen des Programms der DVG Veranstaltung am Mittwoch auf dem Hambacher Schloss stellte ich mit Bedauern fest dass keine der beiden regierenden "Volksparteien" es als notwendig erachtet haben so kurz vor der Wahl an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Die Rentenreform ist für mich seit Jahrzehnten bereits überfällig bin aber selbst mit Ü 70 von einer notwendigen Reform überzeugt. Gerade auch im Hinblick darauf dass ich selbst durch eine Nacht und Nebelsitzung Ihrer Vorgänger beim Renteneintritt ab 65 betrogen wurde. Im Hinblick dass meine bereits versteuerte LV mit 20 % zusätzlich belastet wurde. Trotz der Versprechen aus dem letzten Jahrhundert Ihrer diversen Vorgänger kann ich den Spruch "Die Rente ist sicher" nicht mehr hören. Was mich ebenfalls irritiert ist dass Sie das "Transparenz Versprechen" zur Bundestagswahl 2021, initiert von der abgeornetenwatch.de m.W. noch keine Stellung bezogen haben. Besten Dank vorab für Ihre Antwort

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wagner,

 

vielen Dank für Ihre E-Mail zur Rentenpolitik und zur laufenden Aktion von abgeordnetenwatch.de, bei der die Kandidierenden zur Bundestagwahl nach ihrer persönlichen Transparenz-Bereitschaft gefragt werden. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass der Deutsche Bundestag Anfang Juni eine Änderung des Abgeordnetengesetzes beschlossen hat, um die Transparenzregeln für die Mitglieder des Bundestages zu verbessern. Künftig werden für Abgeordnete alle Informationen, die auf etwaige Interessenkonflikte hinweisen können, veröffentlichungspflichtig. Darüber hinaus werden solche Nebentätigkeiten verboten, bei denen ein Interessenkonflikt absehbar ist und die daher von vornherein nicht mit der Unabhängigkeit des Mandates vereinbar sind. Außerdem wird der Strafrahmen der Abgeordnetenbestechung verschärft: Künftig gilt dieser Tatbestand als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Auch werden Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit untersagt. Mit dem von uns eingeführten verpflichtenden Lobbyregister gibt es zudem eine Registerpflicht für alle, die politisch Einfluss nehmen und Interessen gegenüber Bundestagsabgeordneten, Fraktionen und Bundesregierung vertreten. Sie sehen, wir haben schon viel getan, um die Transparenz zu erhöhen.

 

Die Union setzt in der Rentenpolitik weiterhin auf eine zukunftsfeste Alterssicherung aus gesetzlicher Rentenversicherung sowie betrieblicher und privater Vorsorge. Die beste Rentenpolitik ist eine gute Wirtschaftspolitik. Denn je mehr Menschen sozialversicherungspflichtig arbeiten, desto besser ist es für die Rente. Das haben die letzten zehn Jahre gezeigt, die im ganzen Land zu deutlichen Rentensteigerungen geführt haben. Die Zukunft der Rentenversicherung und die Frage der langfristigen Finanzierbarkeit der Alterssicherung sind jedoch ohne Zweifel die große Herausforderung für die soziale Sicherung in Deutschland. Für CDU und CSU ist Rente mehr als ein Einkommen im Alter. Sie ist Lohn für Lebensleistung und soll für finanzielle Sicherheit im Alter sorgen. Für uns gelten dabei drei klare Prinzipien. Erstens: Leistung muss ich lohnen. Wer ein Leben lang gearbeitet oder Kinder erzogen hat, muss mehr haben als jemand, der nicht gearbeitet hat, und er sollte nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein. Deshalb haben wir mit der Grundrente dafür gesorgt, dass kleine Renten nach langer Erwerbstätigkeit bedarfsgerecht aufgestockt werden. Zweitens: Rente muss ein Leben in Würde ermöglichen. Sie muss immer mehr sein als nur Armutsbekämpfung. Und drittens: Die Rente muss nachhaltig, sicher und solide finanziert sein. Zukünftig wollen wir die Altersvorsorge ab Geburt neu denken und prüfen, wie die Generationenrente als zusätzlicher kapitalgedeckter Baustein des bestehenden Vorsorgemix ausgestaltet sein kann. Verdeckte Altersarmut muss selbstverständlich bekämpft werden. Wir wollen, dass Bezieher staatlicher Transferleistungen im Rentenalter grundsätzlich in ihrem Wohneigentum bleiben und eine angemessene Notlagenreserve als Anerkennung der Lebensleistung behalten können. Dafür sollen die gesetzlichen Regelungen zur Vermögensverwertung und zum Schonvermögen in der Grundsicherung im Alter angepasst werden.

 

Schließlich kritisieren Sie die Nichtteilnahme von Vertretern der Regierungsparteien an der DVG-Veranstaltung auf dem Hambacher Schloss am vergangenen Mittwoch. An diesem Tag hat der Deutsche Bundestag in einer Sondersitzung in Berlin über die Evakuierungsmission der Bundeswehr in Afghanistan, über den Aufbaufonds 2021 anlässlich des Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie über die Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite für drei weitere Monate debattiert und abgestimmt. Das war ein Präsenztag, der die Anwesenheit der Bundestagsabgeordneten in Berlin erforderlich gemacht hat. Ich bin jedoch im regelmäßigen Austausch mit Vertretern des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten und kann gut verstehen, dass die Vorsorgeakzeptanz vieler Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner aufgrund der sogenannten Doppelverbeitragung sehr gelitten hat. Sie wissen sicherlich, dass die unionsgeführte Bundesregierung mit dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz) einen Kompromiss geschlossen, der eine Verringerung der Beitragslast vorsieht. Wir haben mit dem genannten GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz zum 1. Januar 2020 einen Freibetrag eingeführt, damit Beitragszahler im Rentenalter nicht zu hoch belastet werden. Auf einen dynamisierten, d.h. mit dem Bruttoeinkommen steigenden Freibetrag in der Höhe von 159,25 Euro werden keine Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung erhoben. Richtig bleibt aber auch, dass weiterhin Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sowie andere mit der Rente vergleichbare Einnahmen bzw. Versorgungsbezüge nach § 229 SGB V beitragspflichtig (seit 2004) bleiben. Mir ist bewusst, dass Sie sich mehr gewünscht hätten. Auch ich persönlich hätte eine noch weiter reichende Entlastung der betroffenen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner befürwortet und kann deshalb heute nur bekräftigen, mich künftig für eine Lösung im Interesse der Betroffenen stark machen zu wollen. Ich darf Ihnen versichern, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Lage aller Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner weiter im Blick hat und wir nach der Bundestagswahl schauen werden, was wir unter welchen Mehrheiten tun können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Torbjörn Kartes

Mitglied des Deutschen Bundestages