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Wie stehen Sie zur Kürzung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen?

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Truels Reichardt
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Frage von Susan R. •

Wie stehen Sie zur Kürzung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen?

Sehr geehrter Herr Reichardt,

ich möchte Sie bitten, mit Ihren Möglichkeiten den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11.3.26, die Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5% zu kürzen, zu beanstanden und das Ihnen Mögliche zu tun, um das rückgängig zu machen.

Vielen Dank

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Antwort von SPD

Vielen Dank für Ihre Frage.

Ich halte die Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent für das falsche Signal. Gerade in einer Zeit, in der viele Menschen lange auf einen Therapieplatz warten und die psychische Gesundheit zu Recht stärker in den Fokus rückt, darf die ambulante psychotherapeutische Versorgung nicht zusätzlich unter Druck geraten. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat die Absenkung am 11. März 2026 beschlossen; in Kraft getreten ist sie zum 1. April 2026.

Wichtig ist mir aber auch die Einordnung: Über solche Honorare entscheidet in Deutschland nicht unmittelbar der Bundestag, sondern die gemeinsame Selbstverwaltung von GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung im Bewertungsausschuss; wenn es dort keine Einigung gibt, entscheidet der Erweiterte Bewertungsausschuss. Ich kann den Beschluss also nicht einfach "aufheben". Die Bundesregierung hat zuletzt auf eine parlamentarische Anfrage hin erklärt, dass das Bundesgesundheitsministerium hier nur eine Rechtsaufsicht ausübt und dass für 2026 wegen erhöhter Strukturzuschläge insgesamt sogar ein leichter Anstieg der Gesamthonorare um rund 0,8 Prozent erwartet werde.

Trotzdem ist das Thema politisch sehr relevant. Denn entscheidend ist nicht nur die rechnerische Gesamtbetrachtung, sondern die Frage, was vor Ort ankommt. Die KBV hat die Kürzung scharf kritisiert, eine Klage angekündigt und vor negativen Folgen für psychisch kranke Menschen gewarnt. Bundesweit gab es zudem Proteste von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die die Rücknahme des Beschlusses fordern.

Meine Haltung ist deshalb klar: Ich sehe diese Kürzung kritisch und halte sie gesundheitspolitisch für nicht überzeugend. Aus meiner Sicht müssen wir alles daransetzen, die psychotherapeutische Versorgung zu stabilisieren statt sie weiter zu belasten. Politisch heißt das für mich vor allem, die Auswirkungen auf Versorgung, Wartezeiten und die Attraktivität der ambulanten Tätigkeit sehr genau zu prüfen und gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium klar anzusprechen. Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen dürfen nicht dazu führen, dass ausgerechnet bei der Versorgung psychisch erkrankter Menschen der Druck steigt.

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