Wie stehst du zu Fragen des Familienrechts, ausgehend von der Unterhaltsvorschuss Debatte und der Diskriminierung von Vätern und "zweiten Elternteilen"* (*meistens Vätern, so ergänzt in deiner Rede).
Lieber Genosse Truels,
wie willst du diesen Satz richtigstellen, das Vatersein nicht nur von Geldeistung abhängt? >Und diese Männer will ich nicht Väter, sondern Erzeuger nennen; denn den Titel „Vater“ muss man sich erst verdienen.<
was gedenkst du zu unternehmen,
a) dass das Dilemma, dass bis knapp die Hälfte der Unterhaltspflichtigen unterhalb des sogenannten Selbstbehalts liegt und keinen bzw. keinen vollen Unterhalt leisten kann beendet wird?
b) dass der zu zahlende Kindesunterhalt bei den zweiten Elternteilen“*, die sich stark in der Kinderbetreuung engagieren, den Betreuungsleistungen angepasst wird?
c) dass die Bedarfe der Kinder während der Betreuungszeit bei den „zweiten Elternteilen“* berücksichtigt werden.
d) dass bei entsprechender Betreuungsleistung, z.B. 30%, durch den „zweiten Elternteil“* ein zweiter Meldehaushalt eingerichtet wird?
e) dass in zukünftigen Zensus in beiden Trennungshaushalten die tatsächliche Betreuungsleistung erfasst wird, z.B in „Getrennterziehend"
Lieber Genosse,
vielen Dank für Deine Nachricht. Ich nehme Deine Kritik ernst, gerade weil Familienrecht und Unterhalt sehr persönliche und oft schmerzhafte Fragen berühren. Zunächst zu dem von Dir angesprochenen Satz aus meiner Rede. Mir ist wichtig, ihn klar einzuordnen: Ich wollte und will Vatersein ausdrücklich nicht auf Geldleistungen reduzieren. Vatersein bedeutet viel mehr: Verantwortung übernehmen, da sein, zuhören, trösten, organisieren, betreuen, verlässlich bleiben und sich im Rahmen der eigenen Möglichkeiten auch finanziell kümmern.
Meine zugespitzte Formulierung bezog sich nicht auf Väter oder zweite Elternteile, die sich kümmern, betreuen und Verantwortung übernehmen. Sie bezog sich auf diejenigen, die zahlen könnten, sich ihrer Unterhaltspflicht aber bewusst entziehen, etwa durch Verschleierung von Einkommen oder Schwarzarbeit. Wenn der Eindruck entstanden ist, ich würde damit auch Väter treffen, die aus finanzieller Not nicht oder nicht vollständig zahlen können, oder Elternteile, die sich stark in der Betreuung engagieren, dann stelle ich das ausdrücklich klar: Diese waren nicht gemeint. Gerade deshalb habe ich in der Rede auch gesagt, dass es zwei unterschiedliche Gruppen gibt: Menschen, die nicht zahlen, weil sie tatsächlich nicht leistungsfähig sind, und Menschen, die zahlen könnten, es aber nicht tun. Diese Unterscheidung ist entscheidend.
Beim Unterhaltsrecht ist für mich der Maßstab das Kindeswohl. Kinder dürfen nicht in Armut geraten, weil ein Elternteil nicht zahlt. Gleichzeitig darf das Recht nicht so tun, als gebe es nach einer Trennung immer nur einen betreuenden und einen zahlenden Elternteil. Viele Trennungsfamilien leben heute anders. Es gibt Väter und zweite Elternteile, die regelmäßig betreuen, Alltag übernehmen und echte Verantwortung tragen. Das muss ein modernes Familienrecht stärker sehen.
Zu Deinen einzelnen Punkten:
a) Wenn Unterhaltspflichtige selbst unterhalb des Selbstbehalts liegen
Wer tatsächlich nicht leistungsfähig ist, darf nicht moralisch mit denen in einen Topf geworfen werden, die sich bewusst drücken. Der Selbstbehalt ist kein Trick, sondern soll verhindern, dass Unterhaltspflichtige selbst unter das Existenzminimum geraten. Wenn Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt zahlen können, wird Unterhaltsvorschuss gezahlt. Das Problem mangelnder Leistungsfähigkeit von Unterhaltspflichtigen lösen wir nicht durch pauschale Härte, sondern durch bessere Erwerbsmöglichkeiten und faire Löhne. Wichtig sind ferner eine realistische Unterhaltsberechnung und eine bessere Verzahnung von Unterhaltsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht. Gleichzeitig müssen Behörden bei denen, die leistungsfähig sind, sich aber entziehen, besser durchgreifen können. Dazu gehören aus meiner Sicht bessere Auskunftspflichten, ein besserer Datenaustausch zwischen den zuständigen Stellen und ein wirksamerer Rückgriff beim Unterhaltsvorschuss.
b) Betreuungsleistungen stärker berücksichtigen
Ja, erhebliche Betreuungsleistungen des zweiten Elternteils müssen im Unterhaltsrecht angemessen berücksichtigt werden. Wer sein Kind regelmäßig betreut, trägt auch Kosten und Verantwortung. Das bisherige System bildet solche geteilten Betreuungsmodelle nicht immer gut ab. Aber auch hier gilt: Eine Reform darf nicht zulasten des Kindes gehen. Der Bedarf des Kindes muss gesichert bleiben. Und sie darf nicht dazu führen, dass der wirtschaftlich schwächere Elternteil, häufig weiterhin die Mutter, zusätzlich unter Druck gerät.
c) Bedarfe des Kindes im zweiten Haushalt
Auch das ist ein berechtigter Punkt. Wenn ein Kind regelmäßig in zwei Haushalten lebt, entstehen auch in beiden Haushalten Kosten: Zimmer, Kleidung, Essen, Schulmaterial, Fahrtwege, Freizeit. Diese Bedarfe dürfen nicht unsichtbar bleiben. Gleichzeitig muss man sehr genau hinschauen, wie die finanzielle Leistungsfähigkeit beider Haushalte ist. Ziel darf nicht sein, eine Seite gegen die andere auszuspielen. Ziel muss sein, dass das Kind in beiden Haushalten gut versorgt ist.
d) Zweiter Meldehaushalt bei erheblicher Betreuung
Ich verstehe den Gedanken dahinter. Melderecht, Familienleistungen, Statistik und kommunale Planung hängen oft noch stark an einem Hauptwohnsitz. Das passt nicht immer zur Realität von Kindern, die regelmäßig in zwei Haushalten leben. Gleichzeitig kann ich hier keine einfache Zusage machen. Nach geltendem Melderecht kann ein Kind nicht zwei gleichberechtigte Hauptwohnungen haben. Das Bundesverwaltungsgericht hat sogar für das paritätische Wechselmodell entschieden, dass melderechtlich nur eine Wohnung Hauptwohnung sein kann. Eine Nebenwohnung kann praktisch eine Rolle spielen, aber ein automatischer zweiter Meldehaushalt ab einem bestimmten Betreuungsanteil hätte viele Folgefragen, etwa bei Schule, kommunaler Finanzierung, Leistungen und Zuständigkeiten. Ich finde aber richtig, dass wir prüfen, ob die heutige Rechtslage geteilte Betreuung ausreichend abbildet oder ob sie Familien unnötig benachteiligt.
e) Erfassung von „getrennterziehend“ in der Statistik
Hier bin ich offen. Gute Politik braucht gute Daten. Wenn amtliche Statistiken nur sehr grob zwischen Paarfamilien und Alleinerziehenden unterscheiden, werden geteilte Betreuungsmodelle nicht ausreichend sichtbar. Ob das im Zensus selbst oder eher im Mikrozensus beziehungsweise in der Familienberichterstattung besser aufgehoben ist, muss fachlich geprüft werden. Den Begriff „getrennterziehend“ finde ich jedenfalls diskussionswürdig, weil er eine Lebensrealität beschreibt, die politisch stärker gesehen werden sollte.
Für mich ist wichtig: Wir dürfen diese Debatten nicht als Kampf Mütter gegen Väter führen. Kinder brauchen verlässliche Eltern. Alleinerziehende brauchen Schutz vor Armut und Überlastung. Und zweite Elternteile, die Verantwortung übernehmen, dürfen nicht pauschal abgewertet werden. Als SPD stehen wir für ein Familienrecht, das vom Kind ausgeht, soziale Realität ernst nimmt und Verantwortung fair verteilt. Dazu gehört: keine Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss, bessere Unterstützung für Alleinerziehende und Kinder, aber auch eine ehrliche Debatte darüber, wie Betreuung, Unterhalt und tatsächliche Verantwortung nach Trennungen gerechter abgebildet werden können. Darauf werden wir bei einer möglichen Reform des Unterhaltsrechts, die im Koalitionsvertrag mit der Union vereinbart ist, sehr genau achten
Mit solidarischen Grüßen
Truels Reichardt
