Frage an Ülker Radziwill bezüglich Gesundheit

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Ülker Radziwill
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Frage von Jacub G. •

Frage an Ülker Radziwill von Jacub G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Radziwill,

das Konzept der SPD-Bürgerversicherung sieht vor, dass Privatversicherte, die in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln, ihre Altersrückstellungen "mitnehmen" können. Was ich nicht verstehe, ist, was dann aus ihnen wird. Die Beiträge zur neuen Bürgerversicherung sollen sich ja streng nach dem Einkommen richten. Wobei helfen mir dann meine "mitgenommenen" Altersrückstellungen? Ist der Eindruck richtig, dass sie in Wahrheit verloren wären?

Mit freundlichen Grüßen
Jacub Goldberg

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Sehr geehrter Herr Goldberg,

wir wollen, dass die Versicherten, die von der PKV in die Gesetzliche wechseln, ihre Altersrückstellungen im Rahmen des verfassungsrechtlich Möglichen mit in die Bürgerversicherung nehmen können. Diese sollen Ihnen nicht verloren gehen. Es ist für PKV-Versicherte nur schwer und für über 55-jährige überhaupt nicht möglich, in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Gerade für die älteren Versicherten wird das oft zum Problem, da die PKV ja nach dem Äquivalenzprinzip funktioniert: Dabei muss, grob gesagt, der Versicherte das einzahlen, was er später als Gesundheitsleistungen herausbekommt. Deshalb zahlen die jüngeren Versicherten, die (noch) wenige Gesundheitsleistungen benötigen, niedrige Prämien (natürlich auch um sie als PKV-Kunden zu gewinnen), während mit zunehmendem Alter auch die Prämien steigen. Das ist auch der Fall, wenn sich z.B. im Alter die Einkommenssituation des privat Versicherten verschlechtert. Daher ist davon auszugehen, dass gerade ältere Versicherte gerne in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln würden, weil viele von ihnen ihre Prämien kaum noch bezahlen können.
Mit Einführung der Bürgerversicherung wollen wir den PKV-Versicherten diese, ihnen bisher verwehrte Möglichkeit einräumen: Binnen eines Jahres können sie in die Bürgerversicherung wechseln. Dort werden die Beiträge grundsätzlich an das jweilige Einkommen gekoppelt; d.h. auch wenn sich die Einkommenssituation eines Versicherten drastisch verschlechtert, steht ihm alle notwendige medizinische Versorgung aus dem guten und umfangreichen Leistungskatalog der Bürgerversicherung zur Verfügung. Würden nun die Altersrückstellungen aus der PKV in die Bürgerversicherung übernommen, würden sie bei Bedarf natürlich dem Versicherten selbst zugute kommen.

Aus dem Wahlprogramm der SPD sende ich Ihnen noch folgende Passagen zur Bürgerversicherung:

"Bürgerversicherung für Gesundheit und Pflege. Die Bürgerversicherung wird als Krankenvoll- und Pflegeversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger eingeführt. Dazu werden wir für alle Kassen, die an der Bürgerversicherung in Gesundheit und Pflege teilnehmen, einen einheitlichen und solidarischen Wettbewerbsrahmen schaffen. Mit der Bürgerversicherung halten wir an einem gegliederten, öffentlich-rechtlichen und selbstverwalteten Kassensystem als tragender Säule der gesetzlichen Krankenversicherung fest. Wir wollen es stärken. Für alle Neu- und bislang gesetzlich Versicherten wird die Bürgerversicherung verbindlich eingeführt. Menschen, die bisher privat versichert sind, können für ein Jahr befristet wählen, ob sie wechseln wollen. Wir wollen in der Bürgerversicherung die Solidarität zwischen den hohen und den niedrigen Einkommen stärken. Und Arbeitgeber sollen wieder den gleichen Beitrag leisten wie Beschäftigte, die tatsächliche Parität muss wiederhergestellt werden. Wir werden mehr Nachhaltigkeit durch die Einführung einer stetig ansteigenden Steuerfinanzierung erreichen. Wir werden den Zusatzbeitrag abschaffen und den Krankenkassen die Beitragssatzautonomie zurückgeben. Unser Ziel ist, für alle einen gleich guten Zugang zu medizinischer Versorgung zu schaffen und Privilegierungen im Gesundheitssystem abzubauen, also die Zwei-Klassen-Versorgung beenden. Mit der Bürgerversicherung werden wir ein einheitliches Versicherungssystem mit einer einheitlichen Honorarordnung für die gesetzlichen wie privaten Krankenversicherungen einführen. Das Gesamthonorarvolumen wird dabei nicht geschmälert, sondern gerechter verteilt. Die Honorierung ambulanter Leistungen im niedergelassenen und stationären Bereich wird angeglichen. Wir werden für alle Kassen, die an der Bürgerversicherung in Gesundheit und Pflege teilnehmen, einen einheitlichen solidarischen Wettbewerbsrahmen schaffen. Das erreichen wir, indem nicht die „Rosinenpickerei”, die Auswahl der „guten Risiken”, belohnt wird, sondern das Angebot der besten Qualität."

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Ülker Radziwill

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