Frage an Ulf Ohms bezüglich Verbraucherschutz

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Ulf Ohms
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Frage von Bodo G. •

Frage an Ulf Ohms von Bodo G. bezüglich Verbraucherschutz

Ich würde gern wissen, wie Ihre Partei zum neuen Rundfunkbeitrag steht.
Ich selbst habe bewusst keinen Fernseher, höre nur selten Radio,
und muss trotzdem den vollen Beitrag bezahlen.
Zudem lese ich gerade, das man die Vergütung der ÖR-Indendanten gerade
erhöht hat.
Ich denke ausserdem, das der ÖR durch die Entwicklung des Internets
zur Information der Menschen nicht mehr in dem Maße notwendig ist
wie in früheren Zeiten, sehe also die Berechtigung für die neue
"Zwangsgebühr" nicht.
Ja, wie steht Ihre Partei zum neuen Rundfunkbeitrag?

M.f.G.
B.Goldmann

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Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Goldmann,

vielen Dank für Ihre Frage.
Meine Antwort besteht aus drei Teilen:

1. einen öffentlich rechtlichen Auftrag zur Informationsversorgung halte ich für unerlässlich, da diese ansonsten nur noch durch private Sender bzw. Internetagenturen erfolgen würde.
Ein Blick in die USA zeigt, wie die Versorgung anderswo aussehen könnte. Überwiegend nationale, darüberhinaus auch vermehrt lokale Ereignisse versperren den Bürgern dort vielfach den Blick auf das Weltgeschehen.
Auch kulturelle Sendungen würden weniger gesendet, wenn sie rein monetären Interessen unterworfen wären.

2. Der Auftrag der Informationsversorgung ist anscheinend nicht klar definiert. Dadurch ist es möglich geworden, dass sich die öffentlich-rechtlichen Sender einen bunten Strauß an Zusatzangeboten zusammen stellen konnten, die eine Menge zusätzliches Geld kosten. Unglücklicherweise kann kein Beitragszahler darauf Einfluss nehmen, wie seine Beträge verwendet werden. Das müsste dringend neu geregelt werden.

3. Die Art und Weise, wie die Beiträge früher und seit Kurzem nun neu erhoben werden, ist allerdings stark kritikwürdig.
Meines Erachtens sollten die Beteiligten nicht so tun, als wenn eine Gebühr erhoben würde, sondern es benennen, wie es ist: Eine Sondersteuer.
Mit viel weniger Aufwand ließe sich das sicherlich über die Einkommenssteuer erheben, was den Vorteil hätte, dass einkommensschwache Haushalte dann keine Abgabe entrichten müssten. Damit wäre das staatliche Angebot der Informationsversorgung nur noch eines von vielen, das aus den allgemeinen Steuereinnahmen finanziert würde und der Sonderstatus wäre verschwunden.