Frage an Ulrich Lechte bezüglich Menschenrechte

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Ulrich Lechte
FDP
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Frage von Severin B. •

Frage an Ulrich Lechte von Severin B. bezüglich Menschenrechte

Sehr geehrter Herr Lechte,
morgen soll der Bundestag über einen Gesetzesentwurf abstimmen, der das Transsexuellengesetz aus den 80er Jahren ersetzen soll. Das TSG bedeutet seit Jahrzehnten eine menschenunwürdige Behandlung und Pathologisierung von trans Personen und wurde in Teilen bereits als nicht verfassungskonform eingestuft. Ein Ersatz ist nicht nur dringend nötig sondern auch schon längst überfällig. Wie werden Sie zu diesem Gesetzesentwurf abstimmen und womit begründen Sie Ihre Entscheidung?

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FDP

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Bundestag hat am Freitag, den 19. Juni 2020, in erster Lesung über einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes (19/19755) und einen Gesetzentwurf der FDP „zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung“ (19/20048) debattiert. Beide Gesetzentwürfe wurden im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Einen Antrag der Linken mit dem Titel „Fremdbestimmte Operationen an trans- und intergeschlechtlichen Menschen – Aufarbeiten, Entschuldigen und Entschädigen“ (19/17791) überwies das Parlament zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss.

Wir Freie Demokraten wollen das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand müssen ohne diskriminierende Hürden grundsätzlich per Selbstauskunft möglich sein. Ein erweitertes Offenbarungsverbot soll vor Diskriminierung schützen. Aufklärungs- und Beratungsangebote wollen wir stärken. Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von den Krankenkassen übernommen werden. Medizinisch nicht notwendige genitalverändernde Operationen an intergeschlechtlichen Kindern sind wirksam zu verbieten, um deren Selbstbestimmung zu stärken.

Das aktuelle TSG basiert auf einer medizinisch-diagnostischen Vorstellung von “Transsexualität„ als psychischer Erkrankung, die nach den aktuellen Erkenntnissen der Sexualforschung und der 2019 veröffentlichten Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-11) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nicht mehr zu vertreten ist.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich L.

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