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Was gedenken Sie zu tun, um eine zeitnahe Versorgung zur Psychotherapie zu gewährleisten? Bitte berufen Sie sich dabei nicht auf die vom GKV aufgerufenen Daten, die aus dem Kontext gerissen sind.

Uwe Dorendorf MdL im Landtag Hannover
Uwe Dorendorf
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Frage von Alexandra S. •

Was gedenken Sie zu tun, um eine zeitnahe Versorgung zur Psychotherapie zu gewährleisten? Bitte berufen Sie sich dabei nicht auf die vom GKV aufgerufenen Daten, die aus dem Kontext gerissen sind.

Durch Honorarkürzungen für Psychotherapeuten und Budgetierung der Therapie wird eine Versorgung für Betroffene maximal erschwert und unzumutbar. Hier wird mit Leid der Menschen gespielt, obwohl eine Flächendeckende und ausreichende Versorgung durchaus möglich sind. Aber das Leid wird nicht gesehen und so gibt es auch keine Lobby. Hier zu sparen, heißt im Umkehrschluss, uns ist es egal und Menschen mit psychischen Problemen nichts wert.

Uwe Dorendorf MdL im Landtag Hannover
Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die klaren Worte! Die Entscheidung, die Vergütungen für die meisten ambulanten psychotherapeutischen Leistungen ab dem 1. April um 4,5% abzusenken, haben auch wir als CDU-Fraktion Niedersachsen anlässlich des bundesweiten Aktionstages am 15. April kritisiert und uns auf die Seite der Psychotherapeutinnen und -therapeuten gestellt. Psychische Gesundheit darf nicht zum Sparobjekt werden. Wer in Zeiten steigender psychischer Belastungen die Honorare kürzt, setzt das falsche Signal und gefährdet eine bedarfsgerechte Versorgung. Lange Wartezeiten werden verschärft und die Versorgung von (jungen) Menschen, die dringend Hilfe brauchen, wird gefährdet. Bereits heute hat jeder Fünfte unter 18 Jahren mit psychischen Problemen zu kämpfen, die ohne therapeutische Hilfe drohen, chronisch zu werden. Auf dem diesjährigen Deutschen Psychotherapie Kongress (DPK) wurde zum Verhältnis Krankheitslast und Versorgung richtigerweise herausgestellt, dass F-Diagnosen 10% der GKV-Gesamtausgaben verursachen und Psychotherapie damit ganz wesentlich zur Begrenzung deutlich höherer Folgekosten ist. Investitionen in psychische Gesundheit sind damit immer Investitionen in die Zukunft, menschlich wie finanziell. Zur Einordnung ist jedoch wichtig, dass die Kürzung nicht aktiv von der BReg vorangetrieben wurde und auch nicht im Koalitionsvertrag von Union und SPD verankert ist. Sie geht auf eine Entscheidung vom 11. März innerhalb der Selbstverwaltung der GKV zurück, konkret des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA), wobei die Krankenkassen ursprünglich sogar eine deutlich höhere Kürzung gefordert hatten. Nichtsdestotrotz trägt das BMG hier die politische Aufsicht und muss seine Verantwortung wahrnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Dorendorf

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