Frage an Uwe Feiler bezüglich Recht

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Uwe Feiler
CDU
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Frage von Harald K. •

Frage an Uwe Feiler von Harald K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Feiler,

noch einmal in korrekter Form:

1. Unterstützen Sie den Vorschlag, die Aufbewahrungsbestimmungen für private Schusswaffen zu verschärfen?

2. Unterstützen Sie regelmäßige MPUs von Legalwaffenbesitzern zu deren Lasten?

3. Unterstützten Sie weiterhin die Beschränkung anhand rein optischer Merkmale (vgl. §6 AWaffV)?

4. Wie stehen Sie weiterhin zu den von der Europäischen Kommission vorgebrachten neuen Feuerwaffenrichtlinien?

5. Falls Sie die weitere Beschränkung deutscher Waffenbesitzer befürworten: Aufgrund welcher Datenbasis, Statistik oder Fakten wurde diese Entscheidung getroffen?

6. Falls nicht, würden Sie dementsprechend, auch entgegen der Fraktion oder Parteiführung votieren?

7. Sind Sie sich dessen bewusst, dass derzeit in Schützenkreisen (bundesweit Ca. 2 Millionen) lediglich zwei Parteien als "wählbar" geahndet werden, davon eine liberale, allerdings nicht für Integrität bekannte, sowie eine rechtspopulistische, die für viele auch keine echte Alternative darstellt, dafür als geringeres Übel betrachtet wird?

Mit freundlichen Grüßen

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CDU

Sehr geehrte Herr Krause,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 01.09.2016. Ihre umfangreichen Fragen möchte ich im Folgenden zusammengefasst beantworten.

Als Mitglied eines Schützenvereins und Sportschütze kann ich die aus Ihren Fragen hervorgehenden Bedenken weitestgehend verstehen und kann Ihnen versichern, dass Ich Ihr Anliegen sehr ernst nehme.

Das kommende, europäische Waffenrecht braucht deutsche Standards, daher begrüße ich die Bestrebungen der Kollegen der CDU/CSU-Fraktion im Europaparlament den Richtlinien-Vorschlag der EU-Kommission weitestgehend im Sinner deutscher Schützen zu entschärfen. Im internationalen Vergleich verfügt Deutschland schon jetzt über eines der am strengsten regulierten Waffenrechte, sodass Ich eine Erhöhung der Standards auf EU-Ebene nur dann als unterstützungswert betrachte, wenn diese nicht über die bestehenden, deutschen Standards hinausgehen. Die Pflicht einer medizinischen und psychologischen Untersuchung lehne ich strikt ab, da Besitzer legaler Waffen dadurch unter einen Generalverdacht gestellt werden.

Bei einem Verbot halbautomatischer Waffen, die Vollautomaten optisch ähneln muss eingehend geprüft werden, ob durch diese Regelung ein relevanter Sicherheitsgewinn entsteht. Eine ähnliche Vorschrift wurde schon im Jahr 2003 aus deutschen Gesetzen ersatzlos gestrichen.

Mit besten Grüßen

Uwe Feiler

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