Sind Sie für die Einführung von bundesweiten Volksentscheiden als Ergänzung zur repräsentativen Demokratie?

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Uwe Feiler
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Frage von Jan M. •

Sind Sie für die Einführung von bundesweiten Volksentscheiden als Ergänzung zur repräsentativen Demokratie?

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Sehr geehrter Herr Müggenburg,

wir als CDU haben auf der für das direkte Lebensumfeld der Bürgerinnen und Bürger entscheidenden kommunalen Ebene sowie auf der Landesebene Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide stets befürwortet und unterstützen diese weiterhin. Eine ganze Reihe von wichtigen Volksbegehren in den Kommunen und in den Ländern wurden von CDU/CSU mitgetragen. Dort haben sie sich aus unserer Sicht bewährt.

Auf der Bundesebene indes hat sich das grundgesetzlich verankerte Prinzip der parlamentarisch-repräsentativen Demokratie bewährt. Es ist ein System des Interessenausgleichs, der friedlichen Konfliktregelung und des Ausbalancierens politischer Kräfte. Es verbindet dabei die besondere Verantwortung der Gewählten mit deren regelmäßiger Rechenschaftspflicht gegenüber dem Volk, das seinen Vertretern in Wahlen das Vertrauen ausspricht oder entzieht. Das Parlament ist dabei zentraler Mittler demokratischer Legitimität und politisches Forum der Nation für die großen politischen Kontroversen.

Die Demokratie des Grundgesetzes hat in über 65 Jahren Bundesrepublik Deutschland ganz wesentlich zur politischen Stabilität unseres Gemeinwesens beigetragen. Diese Form der Demokratie wollen wir bewahren und zeitgerecht fortentwickeln. Sie lebt vom Abwägen, von der Kompromissfähigkeit und Konsensfindung. Das Plebiszit dagegen ist ein undifferenziertes Verfahren der Normsetzung, in dem die Entscheidungsfragen unserer hochkomplexen und vielfältigen Gesellschaft notwendigerweise auf referendumsfähige Ja-Nein-Alternativen beschränkt werden müssen. Dies würde zu einer Vereinfachung, Emotionalisierung und Polarisierung der Auseinandersetzung führen.

Ein Plebiszit kann ein parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren also nicht ersetzen. Verbesserungen an einem ursprünglichen Gesetzentwurf wären nicht mehr möglich.

Zudem würde bei nationalen Plebisziten die in Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz festgelegte unmittelbare Mitwirkung der Länder an der Willensbildung des Bundes und der Gesetzgebung über den Bundesrat fehlen. Ebenso wäre die Einbeziehung von Expertenwissen in die Gesetzgebung erschwert, das im parlamentarischen Verfahren, insbesondere bei komplexen Sachverhalten, intensiv genutzt wird.

Auch eine Öffnung des parlamentarisch-repräsentativen Verfahrens durch ein Gesetzesinitiativrecht des Volkes würde die Demokratie des Grundgesetzes maßgeblich verändern und den Einstieg in eine weitergehende Volksgesetzgebung bedeuten.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Feiler 

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