Frage an Uwe Schummer bezüglich Soziale Sicherung

Portrait von Uwe Schummer
Uwe Schummer
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Uwe Schummer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Juergen P. •

Frage an Uwe Schummer von Juergen P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schummer,

Ihre Aussagen zur Grundsicherung und damit auch verbunden Alg I + II kann ich leider nicht so stehen lassen.

Das Thema SOZIALE Gerechtigkeit wird unfair/ungerecht im höchsten Maße benutzt!
Ganz konkret kann ich das von mir sagen - nach 22 Jahren Arbeit ohne Arbeitslosigkeit und Krankheit (mal 2-3 Tage) wurde auch mein Arbeitsplatz im allgemeinen Einverständnis zwischen BR und GL verlagert und mir eine Abfindung gezahlt. Ausser mir betraf das rund 150 weitere Kolleginnen und Kollegen.

Ergebnis nun Arbeitslosgeld ist auf 15 Monate ausgesetzt wegen Abfindung, danach nach Auflösung aller Rücklagen wie Sie ja wissen in ALG II direkt.

Gerechtigkeit?

22 Jahre Einzahlung der Höchstsätze in Arbeitslosenversicherung nun kommt man in die Sitaution und es gibt nichts.
Doch es wird das Gleiche geboten wie für den Schulabbrecher / Aussteiger etc. der noch nie etwas getan hat ......

Das kann nicht als Gerechtigkeit dargestellt werden, sondern es ist ein Betrug des Staates an denen die Jahrzehnte lang die Sozialkassen gefüllt haben.

Ich darf hierzu Ihre Meinung erfragen .......!

Gruss J.Pichl

Portrait von Uwe Schummer
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Pichl,

zur Grundsicherung habe ich mich nicht geäußert. Es ging lediglich um eine Frage nach dem Arbeitslosengeld II. Grundsicherungskonzepte gibt es über eine negative Einkommenssteuer und in Richtung Bürgergeld. Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung hat ein Grundsicherungskonzept erarbeitet; Ministerpräsident Althaus von Thüringen diskutiert in der Union hierüber.

Bei Ihrer Frage geht es um die Art und Weise, wie mit Abfindungen umgegangen wird. Abfindungen werden dann auf das Arbeitslosengeld I. angerechnet, wenn Kündigungsfristen durch die Zahlung der Abfindung verkürzt wurde. Dann ruht der Anspruch so lange, wie die Verkürzung der Frist vom Arbeitnehmer akzeptiert wurde. Was macht es für einen Sinn, den Arbeitnehmern Kündigungsschutz zu geben, wenn sie sich ihn anschließend zu Lasten der Sozialversicherung wieder abkaufen lassen? Allerdings gehe ich davon aus, dass Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen eine schlechte Beratung vor Abschluss des Sozialplanes hatten. Das wir in dieser Frage mehr Gerechtigkeit brauchen, darin stimme ich mit Ihnen überein. Das betrifft die Verlängerung des Bezuges von Arbeitslosengeld I. für diejenigen, die länger in die Arbeitslosenkasse eingezahlt haben; das gilt auch für die Rücklagen, sofern sie die Alterssicherung betreffen. Hier will die Union Verbesserungen durchsetzen.

Mit freundlichen Grüße
Uwe Schummer