Wann unterstützen sie nach dem Neuen Gutachten das AfD-Verbot?
Sehr geehrte Frau Tauschwitz,
Wann unterstützen sie nach dem Neuen Gutachten das AfD-Verbot?
Denn selbst die Konrad-Adenauer-Stiftung ist gegen das Konzept des Wegregierens durch die Übernahme der AfD-Politik.
Sehr geehrte Frau D.,
vielen Dank für Ihre Anfrage im Zusammenhang mit dem neuen Gutachten zum AfD-Verbot. Auch ich habe vor wenigen Tagen das veröffentlichte Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte gelesen und das Ergebnis der Studie zur Kenntnis genommen, wonach die AfD gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde verstoße und ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich Erfolg haben könnte. Das Gutachten umfasst rund 1.500 Seiten sowie umfangreiche Anhänge und wurde von einem Team aus Juristen und Experten erstellt. Es handelt sich jedoch nicht um ein staatliches Gutachten, sondern um eine wissenschaftliche Untersuchung einer zivilgesellschaftlichen Organisation.
Grundsätzlich halte ich das neue Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte für einen wichtigen Beitrag zur aktuellen Debatte. Ob ein Parteiverbotsverfahren eingeleitet werden sollte, ist eine der schwerwiegendsten Entscheidungen unseres Verfassungsstaates. Dafür müssen aber die rechtlichen Voraussetzungen eindeutig erfüllt sein und ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht muss eine tragfähige Erfolgsaussicht haben. Deshalb vertrete ich gemeinsam mit meinen Kollegen der CDU(CSU-Bundestagsfraktion die Auffassung, dass wir ein AfD-Verbotsverfahren erst dann unterstützen, wenn die zuständigen staatlichen Stellen - insbesondere das Bundesinnenministerium auf Grundlage der Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden - zu der Einschätzung gelangen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mit großer Sicherheit Aussicht auf Erfolg hat. Ein Verbotsverfahren darf nicht aus politischen Erwägungen heraus geführt werden, sondern muss auf einer belastbaren verfassungsrechtlichen Grundlage stehen. Andernfalls würde die Gefahr bestehen, dass ein erfolgloses Verfahren die betroffene Partei sogar stärkt, anstatt unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung wirksam zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
Vivian Tauschwitz MdB
