Frage an Volker Wissing von Stefan P. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,
die Citygroup hat eine Mitteilung an ihre amerikanischen Kunden herausgegeben:
"Effective April 1, 2010, we reserve the right to require 7 days advance notice before permitting a withdrawal from all checking accounts. While we do not currently exercise this right and have not exercised it in the past, we are required by law to notify you of this change."
Auf deutsch:
"Ab dem 1. April 2010 behalten wir uns eine Frist von sieben Tagen vor, bevor wir Abhebungen von einem Girokonto zulassen. Derzeit machen wir zwar von dem Recht keinen Gebrauch und haben es auch in der Vergangenheit nicht angewendet, sind aber per Gesetz dazu verpflichtet, Sie über diese Änderung zu informieren."
Das betrifft im Moment nur die USA.
Mein Fragen:
Lässt das deutsche Bankengesetz derartiges ebenfalls zu?
Wenn ja, welche Vorraussetzungen dafür müssen gegeben sein?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Pahl
Sehr geehrter Herr Pahl,
vielen Dank für Ihre Frage vom 24. Februar 2010.
Die von Ihnen beschriebene Regelung der Citigroup kann ich nicht nachvollziehen. Es sei denn, diese betreffen Scheckkonten. In Amerika sind Schecks nach wie vor weit verbreitete Zahlungsmittel. Hier kann die Einräumung einer gewissen Zahlungsfrist durchaus sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass der Scheck auch tatsächlich gedeckt ist und ausgezahlt werden kann.
In Deutschland sind die gesetzlichen Regelungen eindeutig. § 675t http://dejure.org/gesetze/BGB/675t.html des Bürgerlichen Gesetzbuches (Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von Geldbeträgen) lässt den Banken kaum Spielraum, Zahlungsvorgänge zu verzögern. Die Banken sind verpflichtet, Zahlungen unverzüglich verfügbar zu machen.
Ich würde mich freuen, wenn diese Information hilfreich für Sie wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB