Warum ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30km/h zur Verbesserung der Lebensqualität angeblich verfassungsrechtlich bedenklich?

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Frage von Dyrk G. •

Warum ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30km/h zur Verbesserung der Lebensqualität angeblich verfassungsrechtlich bedenklich?

Sehr geehrter Herr Wissing, in der LZ vom 07.06. (Erstes Gespräch mit Bundesverkehrsminister Wissing: Initiative „Lebenswerte Städte“ ist enttäuscht) wird ihre ablehnende Haltung in der Frage zu gesellschaftlichen Entwicklungen in innerstädtischen Räumen beschrieben.

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Sehr geehrte Herr G.

vielen Dank für Ihre Frage.

Zur Verbesserung der Lebensqualität tragen vielerlei Faktoren bei. Beispielsweise auch eine gute Erreichbarkeit von Innenstädten oder ein flüssiger Durchgangsverkehr entlang der Hauptstraßen – um nur wenige Beispiele zu nennen. Jede einschränkende Maßnahme Bedarf einer Begründung. Das Abweichen von der Regelgeschwindigkeit muss geeignet, erforderlich und angemessen sein. Das fordert unsere Verfassung. Das bedeutet einen gewissen Aufwand, aber daraus kann man die Kommunen nicht entlassen. Sie haben schon heute die Möglichkeit, Tempo-30-Zonen einzurichten. Ich habe kein Problem damit, dass überall dort, wo es einen Grund gibt, Tempo 30 eingeführt werden kann. Übrigens haben meine Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner auf kommunaler Ebene klargemacht, dass auch sie kein generelles Tempo 30 in den Städten haben wollen. Wir wollen das Straßenverkehrsgesetz erweitern, indem wir auch die Ziele des Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Ordnung mit aufnehmen. Das wird nochmals neue Entscheidungsspielräume ermöglichen.

Mit besten Grüßen

Dr. Volker Wissing 

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