Frage von Daniel S. • 09.03.2022
Antwort von Volker Wissing FDP • 29.06.2022
Die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h zum öffentlichen Straßenverkehr ist derzeit nicht vorgesehen
Die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h zum öffentlichen Straßenverkehr ist derzeit nicht vorgesehen
Die Preisgestaltung obliegt nicht der Politik.
„Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein.
Die Verkehrswende ist also in vollem Gange. Dabei ist es wichtig, nah an den Bedürfnissen der Menschen zu bleiben.
Ich sehe Ihren Punkt - aus genannten Gründen jedoch eher nicht die Aufgabe der Politik, den Unternehmen in diesem Bereich entsprechende Vorgaben zu machen.
Grundsätzlich sollten wir Steuergelder so einsetzen, dass in der Breite Effekte erzielt und Anreize gesetzt werden.