Wann werden endlich in Deutschland die Regelung zu Sondersignale (Martinshorn,Blaulicht) reformiert ?

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Frage von Fred B. •

Wann werden endlich in Deutschland die Regelung zu Sondersignale (Martinshorn,Blaulicht) reformiert ?

Das sogenannte Martinshorn ist, mit Verlaub, eine mickrige Tröte, die in den heutigen Fahrzeugen kaum zu hören sind. Das Blaulicht ist nur eine Funzel und schlecht zu erkennen. Wann setzt sich endlich das Sondersignal analog des in New York oder Amerika verwendeten durch und eine vernünftige Blaulicht Beleuchtung. Das Argument, die Anzahl der Blaulichter am Kfz. Zu reduzieren wegen Blendgefahr ist
der größte Schwachsinn und zeigt, wie weltfremd unsere Politiker sind. EIne vernünftige Ausstattung der Einsatzfahrzeuge mit weithin hörbaren Sondersignalen und sichtbaren Blaulichtern schützt auch die Einsatzkräfte. Auf YouTube sind EInsatzfahrzeuge der Feuerwehr z.B. zu sehen, bei denen das Blaulicht nur alle drei Sekunden aufblinkt. Der böse Autofahrer soll das nun erkennen. Unmöglich.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Thema Warnleuchten auf Einsatzfahrzeugen gemäß § 52 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist zuletzt im Juni 2021 Bestandteil von Gesprächen zwischen den Ländern und dem Bund gewesen. Dabei ging es vor allem darum, die Vorschriften eindeutiger zu fassen und insbesondere die Verkehrssicherheit zu berücksichtigen.

Nach Diskussion in den Arbeitsgruppen wurde eine Änderung des § 52 StVZO gefordert.

Die Forderung beinhaltete die Einschränkung auf jeweils ein Paar Warnleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung (richtungsgebundene Warnleuchten) nach vorne oder nach hinten; nicht richtungsgebundene Warnleuchten sind nicht limitiert worden.

Die Kombination aus allen Warnleuchttypen stellt die Erkennbarkeit und Wahrnehmbarkeit der einzelnen Rettungsfahrzeuge sicher. Aus diesem Grund ist die „geometrische Sichtbarkeit“ mit der Änderung des § 52 StVZO als neues zentrales Kriterium definiert worden. In einer Verkehrsblattverlautbarung wird die eindeutige Festlegung der "Geometrischen Sichtbarkeit" gemäß § 52 StVZO beschrieben.

Alle Bundesländer und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sind der Auffassung, dass mit dieser Regelung die Sichtbarkeit der Einsatzfahrzeuge weiterhin erhalten bleibt.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben.

mit freundlichen Grüßen

Dr. Volker Wissing

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