Frage an Werner Fischer bezüglich Finanzen

Werner Fischer
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Frage von Eckhard M. •

Frage an Werner Fischer von Eckhard M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Fischer,

nachdem Sie sich mit Volksentscheiden offenbar beschäftigen, habe ich folgende Frage an Sie:
- Ist auf Bundesebene ein Volksentscheid prinzipiell zulässig? Meines Wissens ist dies nur für eine Neugliederung der Bundesländer zulässig. Ich bin für eine Reduzierung auf acht Bundesländer (Bremen, Hamburg, Berlin, Saarland, Sachsen Anhalt ect. verlieren ihren Länderstatus).
- Wo ist dies geregelt?
- Gibt es Berechnungen wieviel Milliarden Euro / Jahr gespart werden könnten?
- Gibt es eine Partei, die sich für eine Reduzierung der Bundesländer einsetzt?

für Ihrer Rückantwort vielen Dank - E. Muhl

Werner Fischer
Antwort von
UNABHÄNGIGE

Sehr geehrter Herr Muhl,

Ihre Frage beantworte ich gern:

Das GG sieht Volksentscheide prinzipiell schon jetzt vor, allerdings nur in speziellen Ausnahmefällen (Art. 29 GG Neugliederung des Bundesgebietes, Art. 146 GG In Kraft treten einer Verfassung). Nach unserem Konzept sollen Volksentscheide im GG ähnlich stark verankert werden wie das in der Bayerischen Verfassung schon seit mehr als 60 Jahren der Fall ist. Uns geht es nicht um Blockade, sondern um gerechte Mitwirkungsrechte.

Eine Pflicht zu einem Volksentscheid halte ich für keine optimale Lösung. Besser ist es, Bürgern ein Recht auf Volksinitiativen und Volksentscheide einzuräumen, sofern eine ausreichend große Anzahl von Bürgern das will.

Aber zurück zu Ihren Fragen.
1. Wo ist dies geregelt?
Die Neugliederung ist in Art. 29 GG geregelt. Abstimmen müssten die Bürger der betroffenen Bundesländer und in jedem einzelnen ist eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen, mindestens aber 25% der dortigen Wahlberechtigten nötig.

2. Gibt es Berechnungen wieviel Milliarden Euro / Jahr gespart werden könnten?
Mir ist keine solche Berechnung bekannt, doch solche Berechnungen existieren in bestimmten Expertenrunden bestimmt. Entscheidend ist dabei immer, was abgeschafft/geändert werden soll. Mir geht es nicht allein um die Frage der Einsparung, mir geht es um Gerechtigkeit und Machteinfluss. In den drei größten Bundesländern (NRW, Bayern, Baden-Württemberg) leben mehr als 41 Mio. Einwohner und somit über 50% der Bevölkerung. Im Bundesrat haben sie aber nur 18 von 69 Stimmen (=26%). Die sechs kleinsten Bundesländer (Bremen, Saarland, Meckenburg-Vorpommern, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen) mit nicht einmal 10 Mio. Einwohner kommen dort dagegen auf 20 Stimmen. Ihre Forderung, sich über so ein Ungleichgewicht Gedanken zu machen, halte ich daher für absolut berechtigt!

3. Gibt es eine Partei, die sich für eine Reduzierung der Bundesländer einsetzt?
Keine der etablierten Parteien wird diese Forderung erheben, denn dadurch riskiert man wichtige Wählerstimmen. Es wäre das richtige Thema, um eine Volksinitiative zu starten. Wir bei FÜR VOLKSENTSCHEIDE sind bereit, einen entsprechenden Arbeitskreis dafür einzurichten - aber die Aktivität muss aus der Bevölkerung kommen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, nehme ich gern dazu Stellung.

Mit besten demokratischen Grüßen

Werner Fischer, Bürger-Kandidat
FÜR VOLKSENTSCHEIDE - überparteilich
Gerechtigkeit braucht Bürgerrechte!
www.fischerwerner.de, www.fuervolksentscheide.de
Tel: 0 83 41 - 966 32 42
Fax: 0 32 12 - 10 41 82 9
E-Mail: werner.fischer@a-fv.de

P.S.: Unsere Wählergruppe ist z. B. in sechs Regionen (Bayern, Baden-Württemberg, NRW, Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland, Niedersachsen/Bremen/Hamburg/Schleswig-Holstein/Meckenburg-Vorpommern, Berlin/Brandenburg/Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen) gegliedert.