Plant die Landesregierung die Einführung der freien Heilfürsorge für den Allgemeinen Vollzugsdienst, um steigende PKV-Kosten und finanzielle Belastungen der Bediensteten zu reduzieren?
Sehr geehrter Herr Dr. Pfeil,
mich interessiert, ob die Landesregierung aktuell konkrete Pläne verfolgt, die freie Heilfürsorge für die Beamtinnen und Beamten des Allgemeinen Vollzugsdienstes einzuführen.
Hintergrund meiner Frage sind die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Beiträge zur privaten Krankenversicherung, die für viele Bedienstete eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. In der Praxis führt dies dazu, dass es kaum noch möglich ist, finanzielle Rücklagen zu bilden. Berichten zufolge sehen sich bereits zahlreiche Kolleginnen und Kollegen gezwungen, neben dem anspruchsvollen Schichtdienst zusätzliche Nebentätigkeiten auszuüben, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und in welchem zeitlichen Rahmen die Landesregierung eine Entlastung – etwa durch die Einführung der freien Heilfürsorge – prüft oder plant.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie hierzu Stellung nehmen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Nils B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihr Nachricht und Ihren Einsatz für die Bediensteten im Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen. Ihren Wunsch nach einer Ausweitung der freien Heilfürsorge für den Allgemeinen Vollzugsdienst können wir gut nachvollziehen.
Da die FDP-Fraktion allerdings nicht Teil dieser Landesregierung ist, ist uns nicht bekannt, ob es konkrete Pläne diesbezüglich gibt. Da Justizminister Limbach aber seit Jahren in der Justiz eher kürzt statt investiert - sogar bei der Juristenausbildung - würden wir es bezweifeln.
Wir haben uns in dieser Legislaturperiode bereits in diversen Initiativen und Anträgen für eine Verbesserung der Belange der Beschäftigten im Justizvollzug eingesetzt, die aber leider alle von der schwarz-grünen Landesregierung abgelehnt wurden. Zuletzt haben wir in unserem Antrag „Mehr Wertschätzung für den Justizvollzug“ (Drucksache 18/17466; s. Anhang) gefordert, die Meisterzulage im Werkdienst der Justizvollzuganstalten zu erhöhen, eine gesetzliche Anspruchsgrundlage für die unentgeltliche Ausstattung der JVA-Bediensteten mit der notwendigen Dienstkleidung zu schaffen und die Personalbedarfsberechnung für die Justizvollzugsanstalten auf der Grundlage einer Einzelbetrachtung aller Anstalten neu vorzunehmen. Zu diesem Antrag wird am 1. Juli von 11.45 Uhr bis 13.15 Uhr eine Anhörung im Rechtsausschuss durchgeführt, die Sie bei Interesse auch im Livestream verfolgen oder auch nachträglich auf der Homepage des Landtages abrufen können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Werner Pfeil MdL
