Preisbremse für Nachtspeicherstrom vergessen?

Wibke Brems steht mit verschränkten Armen vor einem Solarmodul.
Wibke Brems
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Christina J. •

Preisbremse für Nachtspeicherstrom vergessen?

Hallo Frau Brems,
NachtWÄRMEstrom kostet demnächst weit über, aber mindestens 40ct/kWh (Deckel für Hausstrom). Für Gas zum Heizen wurde auf 12 ct/kWh und für Fernwärme sogar auf 9,5 ct/kWh gedeckelt. Das steht doch in keinem Verhältnis. Sogar für Verbraucher von Öl, Pellets, etc. zum Heizen soll es Entlastungen geben.
Zukünftig bezahlen Bezieher von klimaschädlichem fossilem Gas (ein Produkt dessen Zukunft dem Ende entgegen gehen soll) ein viertel dessen, was ich für ThermoStrom zahlen soll (ein Produkt, dessen Zukunft immens vorangetrieben werden soll). Seit vielen Jahrzehnten bin ich zudem Ökostromkundin!
Kann es sein, dass der Gesetzgeber beim Beschluss der Preisbremsen BezieherInnen von Nachtspeicherstrom für Heizzwecke vergessen hat?
Wir haben schon keine Dezember-Abschläge erstattet bekommen - warum eigentlich nicht?
Bitte bessern Sie hier unbedingt dringend nach.
Vielen Dank vorab für Ihre Mühe.
C. J.

Wibke Brems steht mit verschränkten Armen vor einem Solarmodul.
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Hallo C.

als Landtagsabgeordnete habe ich nicht an der Bundesgesetzgebung zur Strompreisbremse mitgewirkt. Ich kann daher nicht direkt Ihren Forderungen nachkommen. 

Meine Recherche hat aber folgendes ergeben: 

das Bundeswirtschaftsministerium informiert auf seiner Webseite über die Regelungen zur Strompreisbremse, von der auch Benutzer*innen einer Nachtspeicherheizung profitieren.

Es wird ein monatlicher Durchschnittspreis ermittelt, auf den dann die Strompreisbremse Anwendung findet. Unter Punkt 16 in folgendem Dokument finden Sie nähere Informationen: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=4  

Bezüglich der nicht erfolgten Dezember-Abschläge wenden Sie sich unbedingt an Ihren Energieversorger und bei Schwierigkeiten an Ihre örtliche Verbraucherzentrale. Sollten Sie über Ihren Vermieter Strom beziehen, erfolgt die Abrechnung erst später mit der Jahresabrechnung. 

Mit freundlichen Grüßen

Wibke Brems

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