Wie möchten Sie die Ungerechtigkeit bei der Jobsuche von Menschen mit Behinderung verhindern?
Sehr geehrte Frau Brems,ich bin 44 Jahre alt und habe einen GdB von 30. Dadurch habe ich es schwer, weiterhin meine Wunschtätigkeit in der Weiterbildungsbranche nachzugehen, denn ich bin seit Januar arbeitssuchend und habe seitdem 1250 Bewerbung geschrieben, jedoch ohne Erfolg. Meine Gleichstellung auf GdB 50 wurde mittlerweile von der Agentur für Arbeit bewilligt, jedoch bin ich hier ebenfalls erfolglos. Ebenfalls erlebe ich, dass ich auf hohe Hürden bei der Jobsuche in der Weiterbildungsbranche stoße, die die Jobsuche massiv erschweren. Was möchten Sie unternehmen, damit ich, mit einem GdB von 30 wieder eine Tätigkeit als Mitarbeiter in der Weiterbildungsbranche aufnehmen kann? Ich möchte gerne arbeiten.Auch erlebe ich, wie Träger sehr viele freiberufliche Dozenten einstellen, was für mich es ebenfalls erschwert. Warum wird kein Gesetz zur "Festanstellungsquote" sowie eine härtere "Inklusionsquote" für Weiterbildungsträger auf den Weg gebracht, die beide Problematik löst?
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und dafür, dass Sie ihre Situation so offen schildern. Die strukturellen Schwierigkeiten, die sie beschreiben und mit denen Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert sind, sind seit langem gut dokumentiert und zeigen sich leider auch ganz konkret in Einzelfällen wie Ihrem. Genau deshalb nehmen wir als Grüne dieses Problem sehr ernst und setzen uns gezielt für Verbesserungen ein.
Für uns ist klar: Es besteht weiterhin Handlungsbedarf. Zwar sind in Nordrhein-Westfalen rund 53 Prozent der Menschen mit Behinderung erwerbstätig, damit liegt NRW zwar über dem Bundesdurchschnitt von 48 Prozent, allerdings liegt der Anteil bei Menschen ohne Beeinträchtigung bei 76 Prozent. Das zeigt, dass weiterhin viel getan werden muss, um eine gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt zu verwirklichen.
Aus diesem Grund haben die Fraktionen von Grünen und CDU bereits im Dezember 2025 den Antrag “Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen zukunftsfähig und inklusiv aufstellen” verabschiedet, welcher die Bedeutung der Inklusion betont und dabei auch weitere Maßnahmen unter Beteiligung aller Akteure beinhaltet.
Darauf aufbauend hat der Landtag im Juni 2026 fraktionsübergreifend den Antrag
„Zukunftsfähige Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen stärken“ eingebracht. Darin wird ausdrücklich festgehalten, dass der erste Arbeitsmarkt für viele Menschen mit Behinderungen weiterhin schwer zugänglich ist, die gesetzliche Beschäftigungsquote oft nur knapp erfüllt wird und insbesondere in der Privatwirtschaft noch deutliche Defizite bestehen. Ziel ist es, bestehende Strukturen zu verbessern, Barrieren abzubauen und mehr Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt zu ermöglichen
Ihre konkreten Hinweise, insbesondere zu den Bedingungen in der Weiterbildungsbranche und zum hohen Anteil freiberuflicher Beschäftigung, nehme ich sehr ernst. Sie machen deutlich, dass neben allgemeinen Maßnahmen auch branchenspezifische Entwicklungen stärker in den Blick genommen werden müssen.
Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass Menschen mit Behinderungen echte und faire Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten. Der Wunsch zu arbeiten, darf nicht an strukturellen Hürden scheitern.
Für Ihren weiteren Weg wünsche ich Ihnen viel Kraft und alles Gute!
Viele Grüße
Wibke Brems
