Wie stehen Sie zum geplanten Aus der Telefon-AU und Verschärfung der Attestpflicht ab Tag 1?
Sehr geehrte Frau Esdar,
ich wende mich mit Sorge wegen des im Koalitionsausschuss beschlossenen „Programms für Aufschwung und Beschäftigung“ an Sie. Konkret geht es um das Aus der telefonischen Krankschreibung und die AU-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag. Ärzteverbände warnen eindringlich: Die Reform überlastet Praxen durch Termine für Bagatellerkrankungen und zwingt Kranke in volle Wartezimmer. Zudem belegen Studien, dass nicht die Telefon-AU, sondern die elektronische Erfassung (eAU) den statistischen Krankenstand erhöht hat. Die Änderung wirkt wie ein Misstrauensvotum gegen Beschäftigte und Mediziner. Ich bitte Sie eindringlich: Stimmen Sie im Bundestag gegen diesen bürokratischen Rückschritt, das Aus der Telefon-AU und die Attestpflicht ab Tag 1. Wie stehen Sie zu den Warnungen der Ärzteschaft und wie werden Sie in dieser Sache abstimmen?
Danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen.
Y.Linke
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie sprechen ein Thema an, das derzeit auch innerhalb der Koalition intensiv diskutiert wird. Viele Ärztinnen und Ärzte sowie ihre Verbände haben darauf hingewiesen, dass der Wegfall der telefonischen Krankschreibung und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag zu zusätzlichem bürokratischem Aufwand führen und die Hausarztpraxen stärker belasten könnten. Auch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben mir geschrieben und ihre Sorge geäußert, dass sich Wartezeiten verlängern, zusätzliche Infektionsrisiken in den Praxen entstehen oder Menschen mit akuten Erkrankungen unnötig belastet werden. Diese Hinweise sollten aus meiner Sicht sorgfältig geprüft werden.
Gleichzeitig ist wichtig zu unterscheiden zwischen den politischen Eckpunkten, auf die sich der Koalitionsausschuss verständigt hat, und der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung. Ein Gesetzentwurf liegt bislang noch nicht vor. Die Details werden erst im parlamentarischen Verfahren beraten. Dabei wird es darauf ankommen, dass neue Regelungen im Alltag tatsächlich funktionieren – für Beschäftigte ebenso wie für Patientinnen und Patienten sowie für die Arztpraxen. Das ist auch die Linie meiner Bundestagsfraktion. Ich halte es deshalb für richtig, die Erfahrungen der Ärzteschaft und die vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse in die Beratungen einzubeziehen.
Aus meiner Sicht muss dabei insbesondere geprüft werden, ob die vorgesehenen Regelungen die angestrebten Ziele tatsächlich erreichen oder ob sie in erster Linie zusätzlichen organisatorischen Aufwand verursachen und Patientinnen und Patienten zu persönlichen Arztbesuchen veranlassen, die medizinisch nicht erforderlich wären. Ebenso sollte nachvollziehbar begründet werden, warum bestehende digitale Möglichkeiten verändert werden sollen und welchen konkreten Mehrwert dies für Beschäftigte, Patientinnen und Patienten sowie die medizinische Versorgung insgesamt bringt.
Darüber hinaus halte ich es für wichtig, die unterschiedlichen Lebenssituationen der Betroffenen mitzudenken. Gerade Menschen mit akuten Infektionskrankheiten, Migräne oder anderen Erkrankungen, bei denen ein Praxisbesuch mit erheblichen Belastungen verbunden sein kann, sollten ebenso berücksichtigt werden wie ältere oder chronisch erkrankte Menschen. Hinzu kommt der nachvollziehbare Einwand, dass zusätzliche persönliche Arztbesuche bei ansteckenden Erkrankungen auch unter dem Gesichtspunkt des Infektionsschutzes sorgfältig abgewogen werden müssen.
Mehrere Zuschriften bringen außerdem die Sorge zum Ausdruck, dass die geplanten Änderungen als Ausdruck eines generellen Misstrauens gegenüber Beschäftigten verstanden werden könnten. Auch diesen Eindruck halte ich für diskussionswürdig. Gute Arbeitsmarkt- und Gesundheitspolitik sollte auf Vertrauen, Eigenverantwortung und praktikable Verfahren setzen. Wenn Änderungen erforderlich sind, müssen sie deshalb nachvollziehbar begründet sein und dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass Beschäftigte oder Ärztinnen und Ärzte unter einen Generalverdacht gestellt werden.
Mir ist wichtig, dass notwendige Reformen nicht zulasten einer guten medizinischen Versorgung gehen. Gerade weil die Hausarztpraxen künftig eine zentrale Rolle in der geplanten Weiterentwicklung der Primärversorgung übernehmen sollen, dürfen neue Regelungen ihre Arbeit nicht unnötig erschweren. Reformen sollten die ambulante Versorgung stärken und nicht unbeabsichtigt zusätzliche Belastungen schaffen.
Deshalb werde ich die weitere Ausgestaltung des Vorhabens aufmerksam begleiten und die von Ihnen angesprochenen Bedenken in die parlamentarischen Beratungen einbringen. Entscheidend wird aus meiner Sicht sein, dass am Ende praktikable Regelungen stehen, die sowohl den Interessen der Beschäftigten als auch den berechtigten Anliegen der Ärztinnen und Ärzte gerecht werden und eine gute medizinische Versorgung auch künftig gewährleisten.
Freundliche Grüße
Wiebke Esdar
