Ist die besondere Wohnform abhängig von einem Gespräch zur Feststellung des Patientenwillens nach § 1901 b BGB ?

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Wilfried Oellers
CDU
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Frage von Andrea Martina H. •

Ist die besondere Wohnform abhängig von einem Gespräch zur Feststellung des Patientenwillens nach § 1901 b BGB ?

Sehr geehrter Abgeordnete Herr Wilfried Oellers,
https://kobinet-nachrichten.org/2018/10/09/nancy-poser-im-dialog-mit-der-bundeskanzlerin/
unsere behinderte Tochter lebt seit dem 06.10.2016 in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung in Viersen/Dülken. Sie steht unter gesetzlicher Betreuung will aber bei uns zuhause leben.
https://bvkm.de/wp-content/uploads/2019/08/merkblatt_bthg.pdf
Um für unsere behinderte Tochter als ehrenamtliche Betreuer eingesetzt zu werden sind unsere Führungszeugnisse, Urkunden zur selbstgewählten Assistenz, die die Geeignetheit zur ehrenamtlichen Betreuung feststellen lassen, bei der Anhörung beim Landgericht am 08.05.2018 im Gerichtsbeschluß nicht einmal erwähnt worden, warum hat man diese dann erst angefordert, wenn sie niemanden interessieren

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich nutze die Plattform "abgeordnetenwatch" nicht, da ich direkte Kommunikation bevorzuge.

Gerne lasse ich Ihnen eine Antwort zukommen, wenn Sie sich direkt an mich wenden, am besten per Mail unter wilfried.oellers@bundestag.de (oder per Post, Adresse: Wilfried Oellers, Platz der Republik 1, 11011 Berlin).

Ich werde dann – ohne Vermittlung oder Moderation durch Dritte - möglichst schnell auf Ihr Anliegen eingehen.

Mit freundlichen Grüßen

Wilfried Oellers

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