Frage an Winfried Bausback bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Winfried Bausback
CSU
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Frage an Winfried Bausback von dunja l. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Dr. Winfried Bausback,

wann tritt die Mietpreisbremse in München in Kraft?

Vorab vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Dunja Liebe

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CSU

Sehr geehrte Frau Liebe,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Juni zur Mietpreisbremse.

Hierzu kann ich Ihnen gerne Folgendes mitteilen:

Bayern hat die Einführung der Mietpreisbremse stets befürwortet. Die Bayerische Staatsregierung wird von der Ermächtigung, durch Rechtsverordnung Gebiete festzulegen, in denen die zum 1. Juni 2015 eingeführte sogenannte Mietpreisbremse greift, so zügig wie möglich Gebrauch machen. Es ist geplant, die „Mietpreisbremseverordnung“ noch vor der Sommerpause zu erlassen. Bayern wird damit unter den ersten Ländern sein, die die Mietpreisbremse umsetzen.

Wie Sie sicher wissen, sind Ziel der Mietpreisbremse Gebiete, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Hinweise hierauf können sich nach den im Bürgerlichen Gesetzbuch genannten Beispielen dadurch ergeben, dass die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt, die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt, die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubautätigkeit insoweit erforderlicher Wohnraum geschaffen wird, oder geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht. Die Beispiele zeigen, dass es zur Umsetzung umfangreicher tatsächlicher Erhebungen bedarf.

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat die erforderlichen Erhebungen frühzeitig in die Wege geleitet. Ihr Ergebnis liegt mittlerweile vor.

Auf der Grundlage des Ergebnisses dieser Erhebungen und nach Anhörung betroffener Gemeinden hat das Justizministerium einen Entwurf für eine "Mietpreisbremseverordnung" erarbeitet. Darin werden die Gebiete festgelegt, in denen in Bayern die Mietpreisbremse greifen soll.

Derzeit wird der Entwurf dieser Verordnung innerhalb der Staatsregierung und mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Gleichzeitig steht mein Haus im Dialog mit einzelnen Gemeinden. Nach vorläufigem Stand erfüllen 144 Städte und Gemeinden – unter anderem auch München – die Voraussetzungen für die Mietpreisbremse. Wenn das Ergebnis der Ressort- und Verbändeanhörung vorliegt, werde ich dem Ministerrat einen konkreten Vorschlag für eine Gebietskulisse unterbreiten. Dieser wird dann darüber beschließen.

Ich hoffe, mit diesen Informationen konnte ich Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Winfried Bausback

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