Warum keine automatische Anpassung der Besoldung und des neuen Orts- und Familienzuschlags wie bei den Abgeordneten des Landtags für deren Entschädigung und Pauschalen?

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Wolfgang Fackler
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Frage von Dr. Dirk D. •

Warum keine automatische Anpassung der Besoldung und des neuen Orts- und Familienzuschlags wie bei den Abgeordneten des Landtags für deren Entschädigung und Pauschalen?

Sehr geehrter Herr MdL Fackler,

für die Abgeordneten des Bayerischen Landtags ist im Abgeordnetengesetz sowohl für die monatliche Entschädigung in Höhe von derzeit 8.183,00 € (Art. 5 Abs. 1 BayAbgG) als auch für die steuerfreie monatliche Kostenpauschale in Höhe von 3.453,00 € (§ 3 Nr. 12 EStG, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayAbgG) jeweils eine automatisch wirksam werdende Anpassung an die allgemeine Einkommens- bzw. Preisentwicklung vorgesehen (Art. 5 Abs. 3 Satz Satz 2 , Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayAbgG ).

Nur steuerfreie Aufwandsentschädigungen, etwa für einen Ausschussvorsitzenden bspw. i H. v. mtl. 510,00 € (Art. 6 Abs. 6 Satz 1 Buchst. c BayAbgG), sind davon ausgenommen (Art. 6 Abs. 6 Satz 1 BayAbgG).

Warum diese Ungleichbehandlung/Bevorzugung zwischen Ihnen und Ihre KollegenInnen im Landtag als Träger der Ersten Staatsgewalt (Legislative) gegenüber den Trägern der Zweiten und Dritten Staatsgewalt (Exekutive, Judikative). Verdienen das BeamteInnen, RichterInnen und StaatsanwälteInnen?

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Sehr geehrter Herr Dr. D.,

nachdem die Diätenanpassung in den vergangenen Jahren regelmäßig von selbstgerechten Personenkreisen für Stimmungsmache, Verächtlichmachung, Neiddebatten und antiparlamentarische Propaganda gegen seine Volksvertreter genutzt wurde, haben sich mehrere Parlamente für dieses Verfahren entschieden, da als objektiver Anhaltspunkt die allgemeine Lohnentwicklung hergenommen wird und es folglich auch zu Reduzierungen - wie zuletzt 2021 - kommen kann.

Im Übrigen ist meines Erachtens ein Volksvertreter auf Zeit, ausgestattet mit einem Freien Mandat eines Abgeordneten sowie den unterschiedlichsten Lebensläufen, nicht mit einem Berufsbeamten auf Lebenszeit der 2. und 3. Gewalt vergleichbar, für den im Sinne eines „Staatsdieners“ die Grundsätze des Berufsbeamtentums gelten und deswegen dieser eine Alimentation erhält.

Sollte die Verächtlichmachung des Berufsbeamtentums allerdings ähnliche Maße annehmen, wird man politisch sicher darauf reagieren. Aber noch haben wir ja glücklicherweise positive Verhältnisse und gesunde Einstellungen gegenüber Lebenszeit-Beamten, wozu auch Richter gehören.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Fackler, MdL

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