Frage an Wolfgang Heubisch bezüglich Soziale Sicherung

Portrait von Wolfgang Heubisch
Wolfgang Heubisch
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Wolfgang Heubisch zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Rainer L. •

Frage an Wolfgang Heubisch von Rainer L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Heubisch,

sie sind der FDP Abgeordnete meines Wahlbezirks.
Ich hätte gerne gewußt, warum die FDP eines der tollsten sozialen Projekte in unserer Stadt nicht unterstützt. Es handelt sich hierbei um Hotel BISS.
Jedes Jahr würden 15 Jugendliche, die sonst wohl nie einen Ausbildungsplatz bekommen hätten, in der Hotelbranche ausgebildet. Dies spart den Staat doch eine Menge Geld. Die FDP ist doch gerade dabei sich wieder zu erneuern, neue Wege zu gehen. So habe ich das vom letzten Parteitag mitbekommen.
Zeigen sie nun, dass es ihnen ernst ist mit der Erneuerung.
Sonst kann ich mir keinen Grund vorstellen warum ich diese Partei wählen soll.
Wir haben noch gut den Slogan ihrer Partei im Gehör, der da lautete : WIR SIND DIE PARTEI DER BESSERVERDIENENDEN.
Nun können sie zeigen wie sie Politik für die sozial Schwachen in unserem Land machen.
Wir werden sie genau dabei beobachten.

Mit vielen Grüßen

Rainer Lindner

Portrait von Wolfgang Heubisch
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Lindner,

im Namen von Herrn Staatsminister Dr. Heubisch danke ich Ihnen für Ihre Nachricht, die Sie am 18. Mai über das Portal abgeordnetenwatch.de zum Thema "BISS-Hotel" gestellt hatten.

Hierzu möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:

Vorab ist festzustellen, dass die Zuständigkeit auf Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen liegt. Dieses ist für die Abwicklung des Vergabeprozesses federführend zuständig.

Nach langer und ausgiebiger Abwägung hatte das Finanzministerium das Verfahren der Ausschreibung entsprechend der Grundstücksverkehrsrichtlinien gewählt. Ein wesentlicher Grund war unter anderem, dass sich das Grundstockvermögen des Freistaates Bayern durch das Verfahren nicht verringern darf, auch und gerade weil es sich um das Eigentum der Steuerzahler handelt. Die eingehende Überprüfung ergab, dass bei einer Abweichung vom Ausschreibungsverfahren davon auszugehen ist, dass sich der Oberste Bayerische Rechnungshof mit dem Vergabeverfahren als solchen, insbesondere aber mit den finanziellen Belastungen für den Staatshaushalt beschäftigen würde. Mit Blick auf diese haushaltsrechtlichen Vorgaben wurde dem Vorgehen des Finanzministeriums von der Mehrheit der Ausschussmitglieder nicht widersprochen.

Im Rahmen eines Oppositionsantrages wurde die Angelegenheit um das "Hotelprojekt BISS" letztmalig am 8. Dezember 2010 im Haushaltsausschuss beraten. Von den anwesenden Vertretern des Finanzministeriums verwies man seinerzeit darauf, dass die "Immobilien Freistaat Bayern" mit der Vorbereitung der Ausschreibung beauftragt und gleichzeitig, aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft des Landratsamtes, dem Landkreis München ein Angebot gemacht worden sei. Die zur Verfügung stehende Frist sowie eine weitere Verlängerung waren bis zu diesem Zeitpunkt bereits verstrichen, woraufhin die "Immobilien Freistaat Bayern" die öffentliche Ausschreibung
veranlasste.

Wie auf Nachfrage bereits begründet, sah das Bayerische Finanzministerium keine Möglichkeit eine Nutzungsbeschränkung (beispielsweise Sozialbindung) im Vergabeprozess zu berücksichtigen, da diese nicht im Einklang mit dem Werterhaltungsgrundsatz des Artikels 81 der Bayerischen Verfassung gestanden hätte. Die Folge wäre eine Einschränkung des Bieterkreises und somit eine Reduzierung des Kaufpreises gewesen, was letztlich ein repräsentatives Ergebnis verhindert hätte. Die Ausschreibung (= Interessenbekundungsverfahren zur Ermittlung des Höchstbieters) wurde mittlerweile durchgeführt und konnte mit einem eindeutigen Bestbieter abgeschlossen werden. An den Bestbieter wurde, wie es die Richtlinien über den Verkehr mit staatseigenen Grundstücken vorgeben, vorläufig der Zuschlag (=Exklusivitätszusage) erteilt. Dieser beinhaltet für den Bieter auch eine Schutzfunktion, weil sich der Verkäufer (Freistaat Bayern) damit freiwillig - aber widerruflich - bindet, nicht mit Dritten zu verhandeln. Die anderen Bieter (u. a. auch der Verein BISS e.V.) wurden über die Erteilung des Zuschlags an den Höchstbieter bereits schriftlich in Kenntnis gesetzt. Derzeit laufen die Verhandlungen über die Ausgestaltung des Kaufvertrages. Alle Verkaufsverhandlungen werden unter Gremienvorbehalt des Bayerischen Landtages geführt. Nach Abschluss der Kaufvertragsverhandlungen wird das Ergebnis der Ausschreibung zusammen mit den Konditionen des ausverhandelten Kaufvertrages, dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landestages mit der Bitte um Zustimmung (zum Verkauf) vorgelegt. Im Rahmen laufender Kaufvertragsverhandlungen können weder über die Bieter, noch über Anzahl und Höhe der abgegebenen Kaufangebote, weitergehende Auskünfte erteilt werden.

Wie Sie der vielfältigen Presseberichterstattung sicherlich entnehmen konnten, kam die staatliche Liegenschaftsverwaltung zu dem Schluss (Zuschlag bereits erteilt), dass das nach eigenen Angaben des Vereins BISS e.V. abgegebene Gebot, unter Berücksichtigung einer Mehrzahl von Geboten in zweistelliger Millionenhöhe etwaige Nachverhandlungen mit dem Verein entbehrlich erscheinen lässt.

Freundliche Grüße

Stefan Remhof