Frage an Wolfgang Heubisch bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Wolfgang Heubisch
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Frage an Wolfgang Heubisch von Steffen P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Warum schlägt sich die Wahlbeteiligung nicht in der Menge der besetzten Parlamentssitze nieder? - Wären die momentan rund 40% leeren Sitze (möglichst in Tortenstückform und mittig angeordnet) nicht ein wunderbar immer wieder verblüffender Ansporn für alle Parlamentarier, sich mehr im Sinne der Wähler zu engagieren?
Würde nicht allein schon der Mut des ersten Kandidaten, der mit dieser Idee in die Öffentlichkeit geht, vom Wähler mit Stimme und Platz belohnt?

Anmerkung: Ob meiner ideologischen Affinität zur FDP stelle ich nur Ihnen diese Frage.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Pöhlmann,

diese radikale Änderung des Wahlrechts hat durchaus ihre Reize. Da laut Bundesverfassungsgericht das Wahlrecht auf Bundesebene verfassungswidrig ist und somit das Wahlrecht geändert werden muss, wird es zu diesem Thema noch viele Diskussionen geben. Jetzt schon werden kleinere Parteien benachteiligt und es besteht die große Gefahr, dass die große Koalition - so sie nach 2009 bestehen sollte - ein Mehrheitswahlrecht durchdrücken wird. Das käme einem parlamentarischen Ausschluss für kleine Parteien gleich.

Im Zusammenhang mit dieser Wahlrechtsänderung hat Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung Ihren Vorschlag übrigens schon mal zur Diskussion gestellt: Warum nicht die Parlamentssitze koppeln an die Wahlbeteiligung? Von allen Politikern wäre fortan gefragt, nicht nur die eigenen (parteipolitischen) Interessen zu vertreten, sondern Sinn und Zweck der parlamentarischen Demokratie dem Bürger zu vermitteln. Bürgerferne Politik führt zu Politikverdrossenheit und zu niedrigen Wahlbeteiligungen. Eine bürgernahe und -freundliche Politik weckt das Verständnis und Interesse für die Demokratie und erhöht somit die Wahlbeteiligung.

Ja, ich fände eine Wahlrechtsreform in diese Richtung gut. Wie sich eine derartige Kopplung arithmetisch auf die Sitzverteilung auswirken würde und wie dies verfassungsrechtlich zu vereinbaren wäre, müsste jedoch geprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Heubisch