Frage an Wolfgang Kubicki bezüglich Wirtschaft

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Wolfgang Kubicki
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Frage von Marco B. •

Frage an Wolfgang Kubicki von Marco B. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Kubicki,

vielen Dank für Ihre Antwort, leider war es keine Antwort auf meine Fragen vom 28.04.2012.

Daher nochmals mit der Bitte um Beantwortung vor der Landtagswahl:

1. Ist Ihnen bewusst, dass diese Politik, die Sie in Kooperation mit SPD, CDU, GRÜNE und SSW betreiben, meine Frau und mich dazu gebracht haben, Deutschland zu verlassen?

2. Ist Ihnen bewusst, dass durch Ihre Politik immer mehr Menschen erkranken werden, wie mein Frau und ich? ( http://youtu.be/RiQ3EVhGriA )

3. Ist Ihnen bekannt, dass der Kreis Dithmarschen auf die Fläche bezogen über die höchste Dichte an Windkraftwerken in Schleswig-Hostein verfügt und gleichzeitig einer der ärmsten Kreise ist? ( vgl. http://www.shz.de/index.php?id=160&tx_ttnews[tt_news]=2415465 )

4. Wie erklären Sie sich diese Situation, wenn durch Windkraftwerke laut Aussagen der Betreiber reichlich Gewerbesteuer in die Gemeindekasse fließen soll?
Als Hintergrundinformation sei Ihnen dieser Artikel empfohlen: http://www.etaenergie.com/archive/403680/Windenergie-in-Kommunen-und-Gemeinden.html, deren Autoren beim Windparkprojektierer wpd in Lohn und Brot stehen (vgl. http://www.wpd.de/de/presse/ansprechpartner.html , http://tinyurl.com/7qyk4tf )

Und schließlich:
Die TA-Lärm regelt lediglich die Verfahrensweise beim Umgang mit Schallemissionen, die mit einem A-bewerteten Meßverfahren erfaßt werden. Dies bedeutet, daß die Bewertung dem Hörempfinden des menschlichen Gehörs nachempfunden ist (höhere Töne - 1000Hz-8000Hz - werden stärker berücksichtigt als tiefe Töne. Infraschall wird über die TA-Lärm überhaupt nicht abgedeckt, lediglich inirekt über einen Vergleich zwischen einer A-bewerteten Messung und einer C-bewertetetn Messung (alle Frequenzen werden gleich gewichtet, auch hier wird nur der hörbare Bereich berücksichtigt; siehe TA-Lärm Punkt 7.3 - http://tinyurl.com/yao4dxd ).

5. Halten Sie die Abstandsregelungen trotzdem für verfassungskonform?

Mit freundlichen Grüßen
Marco Bernardi

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