Frage an Wolfgang Kubicki bezüglich Bundestag

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Wolfgang Kubicki
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Frage von Manuela S. •

Frage an Wolfgang Kubicki von Manuela S. bezüglich Bundestag

Betr.: Gesetzentwurf zum Stiftungsrecht enthält Änderungen zum Infektionsschutzgesetz

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

mich beschäftigen die folgenden Fragen und ich wäre über Ihre Antwort und Ihre Position dazu dankbar.

In der Plenarsitzung des Bundestages vom 24. Juni 2021 wurde unter TOP 39 das Thema Stiftungsrecht behandelt. Hierfür wurde ein Gesetzentwurf (DS 19/28173) vorgelegt, das ausschließlich die Vereinheitlichung des Stiftungsrechtes thematisiert. Bei der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (DS 19/30938) wurden in dem vorgelegten Gesetzentwurf zum Stiftungsrecht Teile des Infektionsschutzgesetzes eingefügt. Aus meiner Sicht wird hierdurch verhindert, dass diese Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor dem Beschließen öffentlich zugänglich gemacht werden konnte. Auch wurde in der veröffentlichten Tagesordnung nicht darauf hingewiesen, dass zu dem Stiftungsrecht noch Änderungen des Infektionsschutzgesetzes behandelt werden.
Haben Sie diesem o.g. Gesetzentwurf und der Beschlussempfehlung zugestimmt? Warum?
Ist Ihnen bewusst gewesen, dass die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes mit beschlossen werden?
Ist es eine übliche Vorgehensweise, dass Gesetze aus unterschiedlichen Bereichen und Ressorts gemeinsam abgestimmt und beschlossen werden?

Über eine zeitnahe Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Manuela Seifert

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Seifert,

sogenannte „Omnibus-Verfahren“, bei denen Gesetzesänderungen an bereits im parlamentarischen Verfahren befindliche Drucksachen angekoppelt werden, kommen von Zeit zu Zeit vor. Keinesfalls sollten sie aber zur Regel werden. Beim Infektionsschutzgesetz wurde schon wiederholt dieses Verfahren gewählt, was ich ausdrücklich kritisiere. Eine inhaltliche parlamentarische Befassung ist in solchen Verfahren nicht, bzw. nur sehr eingeschränkt möglich. Es sollte daher triftige Gründe geben, ein solches Verfahren zu wählen. Diese Gründe gab es hier nicht. Die Abgeordneten der Freien Demokraten haben folgerichtig gegen die Beschlussempfehlung gestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Kubicki

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