Beipackzettel Impfstoff: Er darf nur verabreicht werden, wenn man nicht gegen Inhaltsstoffe allergisch ist. Ist es rechtlich ok, daß aufwendige Untersuchung zur Absicherung gemacht werden?

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Frage von Martin B. •

Beipackzettel Impfstoff: Er darf nur verabreicht werden, wenn man nicht gegen Inhaltsstoffe allergisch ist. Ist es rechtlich ok, daß aufwendige Untersuchung zur Absicherung gemacht werden?

Wie o.a. steht in dem Beipackzettel z.B. von Biontec: "Darf nicht gegeben werden, wenn Sie allergisch gegen den Wirkstoff oder einen der in Abschnitt 6 genannten Bestandteile sind."
Wenn die Impfpflicht kommen sollte (ich hoffe nicht), gehe ich zum Arzt der über Nebenwirkungen aufklärt und mich fragt, ob allergische Reaktionen bekannt sind. Da mir nicht bekannt ist, ob ich gegen die in Abschnitt 6 genannten Bestandteile allergisch bin (und der Arzt kann es ohne genaue Untersuchung nicht mit Sicherheit ausschliessen), müssen vor der Impfung aufwendige Untersuchungen auf mögliche allergische Reaktionen gemacht werden. Im Beipackzettel sind 9 Bestandteile aufgeführt, entsprechend eine aufwendige Angelegenheit. Wer zahlt diese Kosten? Bekomme ich vom Staat eine
Kostenübernahmeerklärung? Will der Staat die Impfpflicht, muß auch der Beipackzettel genau beachtet werden; dies bedeutet aufwendige allergische Untersuchungen.

Vielen Dank für die Beantwortung; mit freundlichem Gruß

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