Frage von Rainer G. • 09.09.2021
Antwort ausstehend von Wolfgang Kubicki FDP
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist als ein tragender verfassungsrechtlicher Grundsatz nicht abschaffbar.
Die Straftatbestände der falschen Verdächtigung, der üblen Nachrede und der Verleumdung legen nahe, dass nicht alle Anzeigenerstatter lautere Motive haben.