Frage an Wolfgang Stefinger bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Wolfgang Stefinger
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Frage von Marcus K. •

Frage an Wolfgang Stefinger von Marcus K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Stefinger,

da der Abgeordnete meines Wahlkreises, Herr Gauweiler - vermutlich aufgrund seiner umfangreichen Nebentätigkeiten, die ihm ja in dieser Legislaturperiode bereits über 1 Mio. EUR einbrachten - weder die Zeit hat, an mehr als 6 von 29 Abstimmungen teilzunehmen, noch hier öffentlich an ihn gerichtete Fragen zu beantworten, wende ich mich hiermit an Sie:
Nach jahrelangen Verhandlungen zum Handelsabkommen CETA zwischen Kanada und der EU, die von der Öffentlichkeit nicht beobachtbar und schon gar nicht beeinflussbar waren und zwischen nicht namentlich bekannten Vertretern geführt wurden, sind diese laut Medienberichten abgeschlossen.
Die Bundesregierung ging am 06.08.14 in Person von Wirtschaftsminster Gabriel davon aus, dass die Parlamente der Mitgliedsstaaten der EU dem Handelsabkommen zustimmen müssen. Wird der Bundestag dem Handelsabkommen zustimmen müssen?
Zum gleichen Zeitpunkt lehnte die Bundesregierung das Handelsabkommen ab, sofern darin die Investorenschutzklauseln enthalten sein werden. Im mittlerweile öffentlich zugänglichen Entwurf sind diese enthalten.
Lehnt die Bundesregierung daher - wie angekündigt - das Handelsabkommen ab?
Halten Sie es mit der Gewaltenteilung und dem Volk als Souverän vereinbar, wenn der deutsche Staat und damit ich vor nicht öffentlich tagenden, privat organisierten Schiedsgerichten ohne Möglichkeit der Revision zu Schadensersatzzahlungen verurteilt werden (wie sie z.B. Vattenfall derzeit gegen den deutschen und Philipp Morris gegen den australischen Staat angestrengen)?
Ist aus Ihrer Sicht in dem momentanen Entwurf gewährleistet, dass der deutsche Staat Gesetze gegen Gentechnik/Fracking verabschieden kann, ohne von kanadischen Firmen angeklagt werden zu können? Kann erzwungen werden, dass die Wasserversorgung privatisiert wird?
Halten Sie es für notwendig, dass der Bundestag über das Handelsabkommen abstimmt? Falls ja, würden Sie dem derzeit vorliegenden Entwurf zustimmen (ja/nein)?
MfG
Marcus Kaiser

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CSU

Sehr geehrter Herr Kaiser,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada. Die Paraphierung des Vertragstextes seitens der EU wurde für diesen Sommer anvisiert. In Kürze werden der kanadische Ministerpräsident und der EU-Kommissionspräsident den Vertragstext gemeinsam der Öffentlichkeit vorstellen. Die Abstimmung im Europäischen Parlament über CETA wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2015 stattfinden.

Sobald der Vertragstext offiziell vorgestellt wurde, wird die Bundesregierung in Person des zuständigen Bundeswirtschaftsministers entscheiden, ob sie dem Abkommen zustimmt oder nicht. Das Bundeswirtschaftsministerium wird den endgültigen Vertragstext sorgfältig prüfen und dabei sicherlich ein besonderes Augenmerk auf die Investitionsschutzklauseln legen. An diesem Kapitel wurden bis zuletzt Änderungen vorgenommen.

Ebenfalls nach der offiziellen Präsentation des Vertragstextes wird darüber entschieden, ob auch der Bundestag über CETA abstimmen wird. Die Bundesregierung geht seit dem Beginn der Verhandlungen davon aus, dass es sich bei CETA um ein gemischtes Abkommen handelt, bei dem die Europäische Union und die Mitgliedsstaaten Vertragspartner sind. In diesem Fall wird auch im Bundestag über CETA abgestimmt.

Ich unterstütze die Position der Bundesregierung und halte es für sehr wichtig, dass auch im Bundestag über das Freihandelskommen zwischen der EU und Kanada abgestimmt wird. Insbesondere über die von Ihnen angesprochene Problematik des Investitionsschutzes brauchen wir eine transparente Debatte in den Parlamenten und in der Gesellschaft.

Ich verfolge die Verhandlungen über CETA und TTIP sehr intensiv, weil ich weiß, dass dieses Thema vielen Bürgern wichtig ist und habe mich in der Sache bereits persönlich an die Bundesregierung gewandt.

Für mich ist klar, dass wir unseren hohen europäischen Standard im Lebensmittelrecht, Verbraucherschutz und Umweltschutz beibehalten müssen. Ebenso muss ausgeschlossen werden, dass eine internationale Schiedsstelle Regeln oder Standards einklagt, die unseren rechtstaatlich und demokratisch legitimierten Gemeinwohlzielen widersprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Stefinger, MdB

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