Frage an Wolfgang Stefinger bezüglich Gesundheit

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Wolfgang Stefinger
CSU
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Frage von Thomas M. •

Frage an Wolfgang Stefinger von Thomas M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Stefinger,

in 18 europäischen Ländern gibt es bei der Organspende das Gesetz der Widerspruchslösung : Jeder ist Spender & wer nicht spenden will, kann widersprechen. In Deutschland sterben bei der momentanen Gesetzeslage deswegen jedes Jahr über 1000 Menschen auf der Warteliste. Man wartetet in Deutschland z.B. auf eine Niere 7- 10 Jahre & in Spanien oder Österreich nur 1 Jahr, weil es dort die Widerspruchslösung gibt !
Was sagen sie zur Widerspruchslösung ?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre E-Mail zur Widerspruchslösung bei Organspenden. Ich bin der Auffassung, dass Bundesgesundheitsminister Spahn mit seinem Vorstoß zu Recht eine wichtige Debatte anstößt. Denn wie Sie bereits ausgeführt haben - Fakt ist: Die Transplantationsmedizin ist in Deutschland durch einen gravierenden Mangel an Spenderorganen geprägt. Um das zu ändern, brauchen wir zweierlei: Die organisatorischen Abläufe in den Krankenhäusern müssen besser werden. Und wir sollten darüber diskutieren, welches Verfahren für Organspender gelten soll. Dabei kann es nicht darum gehen, einfach per Gesetz eine Neuregelung herbeizuführen, sondern es muss darum gehen, die Menschen mitzunehmen und einen breiten gesellschaftlichen Konsens herzustellen.

Die erste Aufgabe ist, die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten umzusetzen und die Prozesse bei der Organspende zu verbessern. Dazu zählen beispielsweise eine Kampagne, um die Bevölkerung aufzuklären und zu informieren, potentielle Organspender besser zu identifizieren (z. B. durch Eintragung in die Gesundheitskarte oder ein zentrales Register, das alle Personen aufführt, die bereit sind, Organe zu spenden), Transplantationsbeauftragte in Krankenhäusern von Routinearbeiten freizustellen und die Aufwendungen und Bereitstellungskosten der Entnahmekrankenhäuser besser zu vergüten. Dies haben wir auch im Koalitionsvertrag festgehalten.

Zudem sollten wir meiner Meinung nach die nächsten Monate zu einer vorurteilsfreien Diskussion - auch im Bundestag - nutzen, um die medizinischen, rechtlichen und ethischen Fragen umfassend zu beleuchten. Ich weiß, dass solche Diskussionen auch neue Ängste und Vorbehalte auslösen können. Daher benötigen wir eine umfassende und lückenlose staatliche Überwachung aller am Organspendeprozess beteiligten Institutionen, um einen ausreichenden und effektiven Schutz der Organempfänger sowie das Vertrauen der Bevölkerung in das System der Organspende zu gewährleisten. Wir haben dazu bereits in der Vergangenheit die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Es muss geprüft werden, ob sich diese Maßnahmen bewährt haben und ausreichen. Daneben sollte man aber auch andere Verfahren prüfen, wie zum Beispiel den Vorschlag meines Kollegen Michael Brand, eine bevorzugte Vergabe von Spenderorganen an die Bereitschaft zur Spende zu knüpfen.

Ziel muss es sein, bei der Organspende zu spürbaren Fortschritten zu kommen, ohne dass massiv in die Freiheit des Menschen eingegriffen wird. Ich bin aber überzeugt, dass uns dies gelingen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Stefinger

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