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Wie stehen Sie zum GKV-BStabG? Unser MVZ droht durch TSVG-Streichung und Facharzt-Zusatzvergütungsausfall Stellen und Termine zu verlieren – die Versorgung bricht weg.

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Wolfgang Stefinger
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Frage von Evagelos K. •

Wie stehen Sie zum GKV-BStabG? Unser MVZ droht durch TSVG-Streichung und Facharzt-Zusatzvergütungsausfall Stellen und Termine zu verlieren – die Versorgung bricht weg.

Sehr geehrter Herr Dr. Stefinger,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich erlaube mir, konkret nachzufragen:

Werden Sie dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz in seiner jetzigen Form zustimmen – ja oder nein?

Falls ja: Welche Schutzmaßnahme für MVZ wie unseres sehen Sie in dem Gesetz, die mir bislang entgangen ist?

Die „Abwägung“, von der Sie schreiben, hat für uns ein konkretes Gesicht: Mitarbeiter, die wir nicht mehr halten können, und Patienten in Neurologie und Psychiatrie, die in Bayern bereits heute wochenlang auf Termine warten – und künftig gar keinen mehr bekommen werden. Unser MVZ deckt Fachrichtungen ab, für die es in der Region kaum Alternativen gibt.

Wir sind kein Großkonzern, der Verluste abfedern kann. Wir sind eine GbR mit Ärzten, die persönlich haften und persönlich entscheiden müssen, ob dieser Betrieb noch tragfähig ist.

Das ist keine abstrakte Versorgungsfrage. Das ist die Realität, die dieses Gesetz bei uns auslöst – in Ihrem Wahlkreis.

Ich bitte sie um eine klare Antwort

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Antwort von CSU

Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich darf auf meine vorherige Antwort verweisen. Die Beratungen zum Beitragsstabilisierungsgesetz dauern an und sind noch nicht abgeschlossen. Dabei wird auch intensiv diskutiert, wie die notwendige finanzielle Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung mit einer funktionierenden Versorgung vor Ort in Einklang gebracht werden kann. Ihre Hinweise werde ich mit den Kollegen erörtern. 

Nach der finalen Ausarbeitung des Gesetzentwurfs werde ich diesen bewerten und auf dieser Grundlage eine Entscheidung treffen.

Der Form halber darf ich darauf hinweisen, dass sich Ihr MVZ nicht in meinem Wahlkreis befindet. Neubiberg gehört zum Landkreis München und ist daher im Wahlkreis München-Land.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Stefinger, MdB

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