Wir leben auf dem Land, in Eichigt /Vogtl. Und bewohnen mit 4 Personen ein altes Einfamilienhaus. Erdgas gibt es hier nicht. Wir haben Flüssiggas . Erhalten wir auch die Fördermittel wie beim Erdgas?

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Frage von Edelgard W. •

Wir leben auf dem Land, in Eichigt /Vogtl. Und bewohnen mit 4 Personen ein altes Einfamilienhaus. Erdgas gibt es hier nicht. Wir haben Flüssiggas . Erhalten wir auch die Fördermittel wie beim Erdgas?

Sehr geehrte Frau Mageas, bei der vom Bund geplanten Förderung für Erdgas, wird Flüssiggas gar nicht aufgeführt. Wie wird die Landbevölkerung unterstützt. Mit freundlichen Grüßen Edelgard W. .aus Eichigt.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Energie. Leider hat die amtierende Bundesregierung nicht vor die Hilfen für Energie auch für Flüssiggas gelten zu lassen. Jene werden nur für Personen und Unternehmen gelten, die Erdgas als Brennstoff einsetzen. Deswegen ist leider keine Übernahme der Abschlagszahlung oder eine Senkung der Mehrwertsteuer für Haushalte, die Flüssiggas einsetzen, vorgesehen. Meine Fraktion hat wegen dieser Regelung eine Anfrage an die Regierung gestellt und bittet darin um Aufklärung. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion möchte wissen, warum diese Unterscheidung von der Ampel vorgenommen wird. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt uns leider noch keine Antwort vor.

Ich hoffe, diese Informationen konnten Ihre Frage hinreichend beantworten. Leider kann ich Ihnen keine positive Antwort für Ihr Anliegen geben.

Mit freundlichen Grüßen

Yvonne Magwas

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