Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes

Der Regierungsentwurf zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes wurde einstimmig angenommen.

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Dafür gestimmt
169
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
11
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionStimmkreisStimmverhalten
Portrait von Joachim HerrmannJoachim HerrmannCSU508 - Erlangen-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Hans HeroldHans HeroldCSU510 - Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Fürth-Land Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen HeikeJürgen HeikeCSU404 - Coburg Dafür gestimmt
Portrait von Ingrid HecknerIngrid HecknerCSU109 - Altötting Dafür gestimmt
Portrait von Johann HäuslerJohann HäuslerFREIE WÄHLER704 - Augsburg-Land, Dillingen Dafür gestimmt
Porträt von Ludwig Hartmann.Ludwig HartmannDIE GRÜNEN102 - München-Bogenhausen Dafür gestimmt
Portrait von Joachim HanischJoachim HanischFREIE WÄHLER306 - Schwandorf Dafür gestimmt
Portrait von Volkmar HalbleibVolkmar HalbleibSPD609 - Würzburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Christine HaderthauerChristine HaderthauerCSU118 - Ingolstadt Dafür gestimmt
Porträt Petra GuttenbergerPetra GuttenbergerCSU509 - Fürth Dafür gestimmt
Portrait von Harald GüllerHarald GüllerSPD Dafür gestimmt
Portrait von Martin GüllMartin GüllSPD112 - Dachau Nicht beteiligt
Portrait von Eva GottsteinEva GottsteinFREIE WÄHLER114 - Eichstätt Nicht beteiligt
Portrait von Ulrike GoteUlrike GoteDIE GRÜNEN403 - Bayreuth Dafür gestimmt
Portrait von Thomas GoppelThomas GoppelCSU Dafür gestimmt
Portrait von Thorsten GlauberThorsten GlauberFREIE WÄHLER405 - Forchheim Dafür gestimmt
Portrait von Max GibisMax GibisCSU Dafür gestimmt
Portrait von Judith GerlachJudith GerlachCSU Dafür gestimmt
Portrait von Thomas GehringThomas GehringDIE GRÜNEN709 - Kempten, Oberallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Peter Paul GantzerPeter Paul GantzerSPD122 - München-Land Nord Dafür gestimmt
Portrait von Tessa GansererTessa GansererDIE GRÜNEN501 - Nürnberg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Albert FürackerAlbert FürackerCSU303 - Neumarkt i.d.OPf. Nicht beteiligt
Portrait von Karl FrellerKarl FrellerCSU Dafür gestimmt
Portrait von Linus FörsterLinus Försterfraktionslos Nicht beteiligt
Portrait von Alexander FlierlAlexander FlierlCSU306 - Schwandorf Dafür gestimmt

Das Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG) gleicht blinden und taubblinden Menschen ihre durch diese Behinderungen bedingten Mehraufwendungen aus. Blinde und taubblinde Menschen, die Anspruch auf Leistungen der häuslichen Pflege nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI ) haben, erhalten ein gekürztes Blindengeld, weil ein Teil des durch Blindheit oder Taubblindheit bedingten Mehrbedarfs durch die Pflegeversicherungsleistungen gedeckt wird.
Der zentrale Grund für den Gesetzentwurf ist die Anpassung der bestehenden Gesetzestexte an den ab dem 1. Januar 2017 im SGB XI geltenden neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und den damit verbundenen Wechsel von bisher drei Pflegestufen zu zukünftig fünf Pflegegraden.
Durch die Änderungen der Anrechnungsregelung werde laut Antrag ein zusätzlicher jährlicher Finanzmehrbedarf von ca. 105.000 Euro entstehen.
Die Anpassung der Anrechnungsregelung an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff solle sicherstellen, dass kein blinder oder taubblinder Mensch durch die Änderungen ein geringeres Blindengeld erhält.