Bayerisches Betreuungsgeldgesetz

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung wurde mit der CSU-Mehrheit angenommen.

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Dafür gestimmt
89
Dagegen gestimmt
69
Enthalten
0
Nicht beteiligt
22
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren StimmkreisStimmverhalten
Portrait von Ruth MüllerRuth MüllerSPD204 - Landshut Dagegen gestimmt
Foto Horst ArnoldHorst ArnoldSPD509 - Fürth Dagegen gestimmt
Portrait von Kathi PetersenKathi PetersenSPD608 - Schweinfurt Dagegen gestimmt
Portrait von Florian RitterFlorian RitterSPD106 - München-Pasing Dagegen gestimmt
Portrait von Doris RauscherDoris RauscherSPD113 - Ebersberg Dagegen gestimmt
Portrait von Johanna Werner-MuggendorferJohanna Werner-MuggendorferSPD203 - Kelheim Dagegen gestimmt
Portrait von Alexandra HiersemannAlexandra HiersemannSPD507 - Erlangen-Höchstadt Dagegen gestimmt
Portrait von Harald GüllerHarald GüllerSPD Dagegen gestimmt
Portrait von Ruth WaldmannRuth WaldmannSPD104 - München-Milbertshofen Dagegen gestimmt
Portrait von Natascha KohnenNatascha KohnenSPD123 - München-Land Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Paul Raphael WengertPaul Raphael WengertSPD711 - Marktoberdorf Nicht beteiligt
Portrait von Christoph RabensteinChristoph RabensteinSPD403 - Bayreuth Dagegen gestimmt
Portrait von Stefan SchusterStefan SchusterSPD Dagegen gestimmt
Portrait von Diana StachowitzDiana StachowitzSPD105 - München-Moosach Nicht beteiligt
Portrait von Simone StrohmayrSimone StrohmayrSPD703 - Aichach-Friedberg Dagegen gestimmt
Portrait von Herbert WoerleinHerbert WoerleinSPD705 - Augsburg-Land-Süd Dagegen gestimmt
Prof. Dr. Michael PiazoloMichael PiazoloFREIE WÄHLER103 - München-Giesing Dagegen gestimmt
Portrait von Günther FelbingerGünther FelbingerFREIE WÄHLER606 - Main-Spessart Dagegen gestimmt
Portrait von Florian StreiblFlorian StreiblFREIE WÄHLER110 - Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen Dagegen gestimmt
Portrait von Hans Jürgen FahnHans Jürgen FahnFREIE WÄHLER601 - Aschaffenburg-Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Peter MeyerPeter MeyerFREIE WÄHLER Dagegen gestimmt
Portrait von Karl VetterKarl VetterFREIE WÄHLER302 - Cham Nicht beteiligt
Portrait von Eva GottsteinEva GottsteinFREIE WÄHLER114 - Eichstätt Nicht beteiligt
Portrait von Alexander MuthmannAlexander MuthmannFREIE WÄHLER207 - Regen, Freyung-Grafenau Dagegen gestimmt
Portrait von Gabi SchmidtGabi SchmidtFREIE WÄHLER510 - Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Fürth-Land Dagegen gestimmt

Im Juli 2015 wurden die §§ 4a – 4d Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) – Betreuungsgeld – mit Art. 72 Abs. 2 GG in einem Urteil vom Bundesverfassungsgericht für "unvereinbar und nichtig" erkärt. Die Zahlung eines Betreuungsgeldes als "Nichtinanspruchnahme bestimmter öffentlich geförderter Maßnahmen" stelle keine Regelung der öffentlichen Fürsorge dar und falle dementsprechend nicht in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
Der Gesetzentwurf hat eine sinngemäße Weiterführung des vom Bund eingeführten Betreuungsgeldes zum Ziel. Das Betreuungsgeld soll nahtlos zu den ursprünglich vom Bund vergebenen Leistungen gezahlt werden und kann auch rückwirkend beantragt werden. Die Idee ist, Eltern, die ihre Kinder nicht in die Kita geben, mit einer monatlichen Summe von 150 Euro zu unterstützen. Damit soll eine Wahlfreiheit gewährleistet werden: Kita-Plätze werden öffentlich gefördert und mit der Verabschiedung des Gesetzes die Kinderbetreuung zu Hause ebenfalls, da für diese kein Platz in einer Kita oder einer anderen staatlich geförderten Betreuungseinrichtung in Anspruch genommen wird.
Das Betreuungsgeld steht öffentlich stark in der Kritik. Bei einer von der SPD beantragten Anhörung im Sozialausschuss sprachen sich mehrere Expert*innen gegen das Modell aus.
Kritik kam aus der Opposition. Bemängelt wurde vor allem:

  • die Nicht-Beachtung der massiven Bedenken verschiedener Expert*innen, die bei einer Anhörung im Sozialausschuss geäußert wurden
  • der hohe Personalmangel in Kinderbetreuungsstätten und der Mangel an Kitaplätzen in Bayern, der eine echte Wahlfreiheit zwischen Kinderbetreuung zu Hause und in öffentlichen Einrichtungen unmöglich macht
  • die Höhe des Betreuungsgeldes, die ein volles Einkommen nicht ersetzt
  • die Gefahr, dass partnerschaftliche Aufgabenteilung und gleiche Chancen am Arbeitsmarkt für beide Geschlechter durch das Betreuungsgeld verhindert werden
  • die Vergrößerung der Gefahr von Altersarmut durch das Aussetzen in der Berufstätigkeit
  • die Nicht-Berücksichtigung von Alleinerziehenden, die de facto keinen Anspruch auf das Betreuungsgeld haben
  • die Gefahr, dass die in Betreuungseinrichtungen ohnehin schon unterrepräsentierten Kinder von Geflüchteten und Einwanderern nicht in eine Kindertagesstätte gegeben werden und die benötigte frühe Integration und Sprachförderung somit vielleicht nicht gewährleistet wird

Eine Studie des Deutschen Jugendinstituts zum Betreuungsgeld in Norwegen kommt zu dem Ergebnis, dass das Betreuungsgeld vor allem von Müttern mit Migrationshintergrund, geringem Einkommen und niedrigem Bildungsstand in Anspruch genommen wird. In Familien, in denen sich hauptsächlich die Mutter um die Kindererziehung kümmert, ist die Wahrscheinlichkeit am Höchsten, dass sie auch Betreuungsgeld bezieht. Eltern, die die Kinderbetreuung partnerschaftlich, das heißt ungefähr gleich untereinander aufteilen, nehmen in den seltensten Fällen das Betreuungsgeld in Anspruch.
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