| Name Absteigend sortieren | Fraktion | Stimmkreis | Stimmverhalten | |
|---|---|---|---|---|
| | Benno Zierer | FREIE WÄHLER | 117 - Freising | Nicht beteiligt |
| | Thomas Zöller | FREIE WÄHLER | 607 - Miltenberg | Nicht beteiligt |
| | Christian Zwanziger | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 508 - Erlangen-Stadt | Dagegen gestimmt |
Recht auf Bargeld im Grundgesetz verankern
Der Landtag hat einen Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt, der sich für einen stärkeren rechtlichen Schutz von Bargeld einsetzt. Konkret fordert die Fraktion die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Änderung des Grundgesetzes einzusetzen und das Recht auf die Nutzung von Bargeld ausdrücklich darin zu verankern. Dazu soll Artikel 14 (Eigentumsgarantie) um einen weiteren Absatz ergänzt werden. Dieser würde festschreiben, dass Bargeld uneingeschränkt genutzt werden darf, Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind und Einschränkungen oder eine Abschaffung von Bargeld unzulässig sind.
Zur Begründung führt die AfD-Fraktion an, dass Bargeld eine wichtige Funktion für die Wertaufbewahrung und die finanzielle Privatsphäre habe. Außerdem wird argumentiert, dass Bargeld unabhängig von Banken funktioniere und insbesondere in Krisensituationen Vorteile gegenüber elektronischen Zahlungsmitteln biete. Gleichzeitig äußert die Fraktion die Sorge, dass politische und wirtschaftliche Entwicklungen, etwa die Einführung eines digitalen Euro oder Einschränkungen bei Barzahlungen, langfristig zu einer Verdrängung von Bargeld führen könnten.
Der Antrag wurde mit 114 Nein-Stimmen zu 26 Ja-Stimmen abgelehnt.