Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht eine Änderung im Handlungsspielraum von Gerichtsvollziehern vor, denen es von nun an erlaubt sein soll, vor dem Besuch eines Schuldners Informationen über diesen bei der Polizei einzuholen. Auch werden die Bedingungen für die Vollstreckung eines Gerichtsvollzugs angepasst.

 

Weiterlesen
Dafür gestimmt
482
Dagegen gestimmt
81
Enthalten
70
Nicht beteiligt
76
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Thomas JurkThomas JurkSPD157 - Görlitz Dafür gestimmt
Portrait von Marianne SchiederMarianne SchiederSPD234 - Schwandorf Dafür gestimmt
Portrait von Bärbel KoflerBärbel KoflerSPD225 - Traunstein Dafür gestimmt
Portrait von Heike BaehrensHeike BaehrensSPD263 - Göppingen Dafür gestimmt
Portrait von Helge LindhHelge LindhSPD102 - Wuppertal I Dafür gestimmt
Portrait von Eberhard BrechtEberhard BrechtSPD68 - Harz Dafür gestimmt
Portrait von Christoph MatschieChristoph MatschieSPD191 - Jena – Sömmerda – Weimarer Land I Dafür gestimmt
Portrait von Esther DilcherEsther DilcherSPD167 - Waldeck Dafür gestimmt
Portrait von Bettina MüllerBettina MüllerSPD175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Dafür gestimmt
Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen BundestagDirk WieseSPD147 - Hochsauerlandkreis Dafür gestimmt
Portrait von Michael SchrodiMichael SchrodiSPD215 - Fürstenfeldbruck Dafür gestimmt
Portrait von Rainer SpieringRainer SpieringSPD38 - Osnabrück-Land Dafür gestimmt
Portrait von Markus TönsMarkus TönsSPD123 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Detlef MüllerDetlef MüllerSPD162 - Chemnitz Nicht beteiligt
Portrait von Dagmar FreitagDagmar FreitagSPD150 - Märkischer Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Markus PaschkeMarkus PaschkeSPD25 - Unterems Nicht beteiligt
Portrait von Bettina HagedornBettina HagedornSPD9 - Ostholstein - Stormarn-Nord Dafür gestimmt
Martin Rabanus im dunklen Anzug mit roter KrawatteMartin RabanusSPD178 - Rheingau-Taunus - Limburg Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang HellmichWolfgang HellmichSPD146 - Soest Dafür gestimmt
Portrait von Michael RothMichael RothSPD169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg Dafür gestimmt
Portrait von Oliver KaczmarekOliver KaczmarekSPD144 - Unna I Dafür gestimmt
Foto Udo SchiefnerUdo SchiefnerSPD111 - Viersen Dafür gestimmt
Portrait von Daniela KolbeDaniela KolbeSPD152 - Leipzig I Dafür gestimmt
Portrait von Ulrike BahrUlrike BahrSPD252 - Augsburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Hiltrud LotzeHiltrud LotzeSPD Dafür gestimmt
Symbolbild Hammer im Gericht

Bis zuletzt war es Gerichtsvollziehenden nicht möglich vor einem Besuch Informationen über einen Schuldner einzuholen. Der Gesetzesentwurf soll dies nun ändern. In der Vergangenheit ist es mehrfach zu Verletzungen der Gerichtsvollziehenden gekommen, die teilweise sogar tödlich endeten. Einige dieser Fälle hätten vorgebeugt werden können, wenn Gerichtsvollziehende zuvor gewusst hätte, was für eine Vergangenheit die zu vollziehende Person hat. Auch soll es mit der neuen Regelung möglich werden, polizeiliche Hilfe anzufragen, die bei der Vollziehung als unterstützende Kraft fungieren soll und den Gerichtsvollziehenden im Notfall schützen kann.

Eine weitere Änderung, die der Gesetzesentwurf vorsieht, ist die Liste der unpfändbaren Sachen, welche an die heutigen Lebensumstände und Bedürfnisse angepasst wird. Es soll ein umfassender Pfändungsschutz für Sachen, die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eine damit im Zusammenhang stehende Aus- oder Fortbildung benötigt werden, gelten. Auch Tiere, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden und nicht für die Ernährung des Schuldners erforderlich sind, werden nun vor einer Pfändung geschützt.
Auch wird die gesamte Pfändungsgrenze teilweise nach oben verschoben.