Verlängerung der Bundeswehrbeteiligung an NATO-Operation SEA GUARDIAN im Mittelmeer (2022/23)

Der Bundestag stimmte über einen Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung der Bundeswehrbeteiligung an der NATO-Operation SEA GUARDIAN im Mittelmeer ab. Das Mandat dafür war zuletzt bei einer Abstimmung im März 2021 verlängert worden.

Der Antrag wurde mit 504 Ja-Stimmen der SPD-, BÜNDNIS 90/Die Grünen-, FDP- und Unionsfraktion angenommen. Insgesamt 100 Abgeordnete der Fraktionen der AfD und Die Linke sowie einzelne Abgeordnete von SPD und BÜNDNIS 90/Die Grünen stimmten gegen den Antrag. Es gab eine Enthaltung.

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Dafür gestimmt
504
Dagegen gestimmt
100
Enthalten
1
Nicht beteiligt
131
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Swantje MichaelsenSwantje MichaelsenBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN41 - Stadt Hannover I Dafür gestimmt
Portrait von Kathrin MichelKathrin MichelSPD156 - Bautzen I Dafür gestimmt
Portrait von Mathias MiddelbergMathias MiddelbergCDU/CSU39 - Stadt Osnabrück Dafür gestimmt
Portrait von Matthias MierschMatthias MierschSPD47 - Hannover-Land II Dafür gestimmt
Portrait von Matthias MievesMatthias MievesSPD209 - Kaiserslautern Dafür gestimmt
Irene MihalicIrene MihalicBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN123 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Boris MijatovićBoris MijatovićBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN168 - Kassel Dafür gestimmt
Portrait von Susanne MittagSusanne MittagSPD28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Amira Mohamed AliAmira Mohamed AliDIE LINKE.27 - Oldenburg - Ammerland Dagegen gestimmt
Portrait von Cornelia MöhringCornelia MöhringDIE LINKE.7 - Pinneberg Nicht beteiligt
Portrait von Falko MohrsFalko MohrsSPD51 - Helmstedt - Wolfsburg Dafür gestimmt
Portrait von Claudia MollClaudia MollSPD88 - Aachen II Dafür gestimmt
Portrait von Siemtje MöllerSiemtje MöllerSPD26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund Dafür gestimmt
Mike Moncsek Mike MoncsekAfD163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Nicht beteiligt
Portrait von Dietrich MonstadtDietrich MonstadtCDU/CSU12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I Dafür gestimmt
Matthias MoosdorfMatthias MoosdorfAfD165 - Zwickau Dagegen gestimmt
Portrait von Max MordhorstMax MordhorstFDP5 - Kiel Nicht beteiligt
Portrait von Maximilian MörseburgMaximilian MörseburgCDU/CSU259 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Portrait von Sepp MüllerSepp MüllerCDU/CSU70 - Dessau - Wittenberg Dafür gestimmt
Portrait von Carsten MüllerCarsten MüllerCDU/CSU50 - Braunschweig Dafür gestimmt
Portrait von Stefan MüllerStefan MüllerCDU/CSU242 - Erlangen Dafür gestimmt
Portrait von Bettina MüllerBettina MüllerSPD175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Dafür gestimmt
Portrait von Michael MüllerMichael MüllerSPD80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Detlef MüllerDetlef MüllerSPD162 - Chemnitz Dafür gestimmt
Portrait von Alexander MüllerAlexander MüllerFDP178 - Rheingau-Taunus - Limburg Dafür gestimmt
Symbolfoto Nato-Schiffe

Die Bundesregierung fordert mit Ihrem Antrag, dass der Bundestag der bereits am 9. Februar 2022 beschlossenen Fortsetzung des Einsatzes von deutschen Streitkräften im Mittelmeer zur Beteiligung an der NATO-Operation SEA GUARDIAN zustimmt.

Nach aktueller Rechtsprechung und Verfassungspraxis ist für jeden Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Territoriums die Genehmigung des Bundestages erforderlich.

Der Einsatz wird in dem Antrag unter anderem mit dem hohen Stellenwert der maritimen Verkehrs- und Versorgungswege im Mittelmeer begründet. Deren Sicherheit sei von zentraler Bedeutung für die NATO und ihre Mitglieder. Die instabile Lage im Nahen Osten und Nordafrika werde zudem von nicht staatlichen Akteuren für illegale Aktivitäten wie Waffen- und Menschenschmuggel genutzt. Der Einsatz der Mission SEA GUARDIAN ermögliche die frühzeitige Erkennung dieser illegalen Aktivitäten. Er sei ein Instrument, diesen entgegenzuwirken.

Die Mission ist nicht die einzige militärische Mission im Mittelmeer. Weitere Akteure sind zum Beispiel die Europäische Union und deren Grenz- und Küstenwache FRONTEX sowie die Interimstruppe der Vereinten Nationen im Libanon (UNIFL). Für alle Einsätze im Mittelmeer gilt die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen.

Rechtlich erfolgt der Einsatz auf Grundlage verschiedener Beschlüsse des Nordatlanikrates. Der Antrag beruft sich außerdem auf Resolution 2292 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (2016) und deren Folgeresolutionen, zuletzt Resolution 2578 (2021).

Die Einsatztruppen handelten zudem nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit und erfüllten damit die verfassungsrechtlichen Ansprüche an den Einsatz (Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes). Eine Beteiligung an der SEA GUARDIAN-Mission sei jedoch nur möglich, solange ein entsprechender Beschluss des Nordatlantikrats und die konstitutive Zustimmung des Bundestages gegeben sei, längstens jedoch bis zum 31. März 2023.

2021 wurden im Rahmen der Operation mehr als 30.000 Schiffe auf dem gesamten Gebiet des Mittelmeeres identifiziert. Drei davon wurden im Rahmen eines „Maritime Situation Awareness Approaches“ kontrolliert.

Für die Verlängerung des Mandates wird die Obergrenze der einzusetzenden Soldat:innen fortan von 650 auf 550 abgesenkt. Es wird keine Möglichkeit zum Kapazitätsausbau mehr eingeräumt. Dennoch sollen alle Bündnisverpflichtungen erfüllt werden. Die Kosten für den Einsatz vom 1. April 2022 bis 31. März 2023 werden mit rund 2,5 Millionen Euro beziffert.

Der Bundestag stimmte über einen Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung der Bundeswehrbeteiligung an der NATO-Operation SEA GUARDIAN im Mittelmeer ab. Das Mandat dafür war zuletzt bei einer Abstimmung im März 2021 verlängert worden.

Der Antrag wurde mit 504 Ja-Stimmen der SPD-, BÜNDNIS 90/Die Grünen-, FDP- und Unionsfraktion angenommen. Insgesamt 100 Abgeordnete der Fraktionen der AfD und Die Linke sowie einzelne Abgeordnete von SPD und BÜNDNIS 90/Die Grünen stimmten gegen den Antrag. Es gab eine Enthaltung. 131 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt.