Wahlwiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken

Die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses schlägt eine Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahllokalen bezüglich der Erst- und der Zweitstimme vor. Wahllokale in allen Berliner Wahlkreisen sind von der Wahlwiederholung betroffen.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.

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Dafür gestimmt
374
Dagegen gestimmt
252
Enthalten
31
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Jens TeutrineJens TeutrineFDP133 - Herford - Minden-Lübbecke II Dafür gestimmt
Michael TheurerMichael TheurerFDP271 - Karlsruhe-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Michael ThewsMichael ThewsSPD145 - Hamm - Unna II Dafür gestimmt
PressefotoHans-Jürgen ThiesCDU/CSU146 - Soest Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan ThomaeStephan ThomaeFDP256 - Oberallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Alexander ThromAlexander ThromCDU/CSU267 - Heilbronn Dagegen gestimmt
Portrait von Antje TillmannAntje TillmannCDU/CSU193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dagegen gestimmt
Portrait von Astrid Timmermann-FechterAstrid Timmermann-FechterCDU/CSU118 - Mülheim - Essen I Dagegen gestimmt
Portrait von Nico TippeltNico TippeltFDP165 - Zwickau Dafür gestimmt
Portrait von Manfred TodtenhausenManfred TodtenhausenFDP102 - Wuppertal I Dafür gestimmt
Portrait von Florian ToncarFlorian ToncarFDP260 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Markus TönsMarkus TönsSPD123 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Carsten TrägerCarsten TrägerSPD243 - Fürth Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen TrittinJürgen TrittinBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN53 - Göttingen Nicht beteiligt
Portrait von Anja Troff-SchaffarzykAnja Troff-SchaffarzykSPD25 - Unterems Dafür gestimmt
Roter Hintergrund, schwarz-weiß Portrait von Derya Türk-NachbaurDerya Türk-NachbaurSPD286 - Schwarzwald-Baar Dafür gestimmt
Foto Markus UhlMarkus UhlCDU/CSU299 - Homburg Dagegen gestimmt
Katrin UhligKatrin UhligBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN96 - Bonn Dafür gestimmt
Portrait von Andrew UllmannAndrew UllmannFDP251 - Würzburg Dafür gestimmt
Portrait von Frank UllrichFrank UllrichSPD196 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen – Sonneberg Dafür gestimmt
Portrait von Volker UllrichVolker UllrichCDU/CSU252 - Augsburg-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Gerald UllrichGerald UllrichFDP196 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen – Sonneberg Dafür gestimmt
Foto von Alexander UlrichAlexander UlrichDIE LINKE.209 - Kaiserslautern Enthalten
Portrait-Foto von Julia VerlindenJulia VerlindenBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg Dafür gestimmt
Kerstin ViereggeKerstin ViereggeCDU/CSU135 - Lippe I Dagegen gestimmt

Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes legt fest, dass die Wahlprüfung Sache des Deutschen Bundestags ist. Zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags vom 26. September 2021 wurden insgesamt 2.172 Wahleinsprüche eingereicht. Über diese Einsprüche muss der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses entscheiden.

Die Beschlussempfehlung dieser namentlichen Abstimmung beinhaltet Entscheidungen zu 1.713 Wahleinsprüchen. Vorschläge zu den übrigen 459 Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss in weiteren Beschlussempfehlungen vorstellen.

Die Einsprüche beziehen sich auf mehrere organisatorische Probleme, die am Tag der Bundestagswahl auftraten. Darunter fallen die zeitweise Schließung von Wahllokalen aufgrund fehlender oder falscher Stimmzettel, zu lange Schlangen vor den Wahlräumen und zu lange Wartezeiten für die Wähler:innen, welche dazu führten, dass schließlich nicht alle Wählenden ihre Stimmen abgeben konnten.

Der Wahlprüfungsausschuss schlägt deshalb eine Wahlwiederholung in 431 Berliner der insgesamt 2.256 Wahlbezirken vor. Die Wahlwiederholung betrifft sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme. Weitere Forderungen an den Bundestag lauten wie folgt:

  • Teilweise Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen möglicher Unbegründetheit
  • Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung im Einzelfall
  • Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen Unbegründetheit oder Unzulässigkeit.

Kritik an der Beschlussempfehlung wurde in der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion laut. Abgeordneten aus beiden Parteien war die Entscheidung nicht weitreichend genug. Die Wahl solle in Berlin umfassender wiederholt werden.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.