Wahlwiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken

Die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses schlägt eine Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahllokalen bezüglich der Erst- und der Zweitstimme vor. Wahllokale in allen Berliner Wahlkreisen sind von der Wahlwiederholung betroffen.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.

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Dafür gestimmt
374
Dagegen gestimmt
252
Enthalten
31
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Christian SauterChristian SauterFDP135 - Lippe I Dafür gestimmt
Portrait von Jamila Anna SchäferJamila Anna SchäferBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN219 - München-Süd Dafür gestimmt
Porträt SchäferSebastian SchäferBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN261 - Esslingen Dafür gestimmt
Portrait von Ingo SchäferIngo SchäferSPD103 - Solingen - Remscheid - Wuppertal II Dafür gestimmt
Portrait von Axel SchäferAxel SchäferSPD140 - Bochum I Dafür gestimmt
Portrait von Frank SchäfflerFrank SchäfflerFDP134 - Minden-Lübbecke I Dafür gestimmt
Portrait von Rebecca SchamberRebecca SchamberSPD43 - Hannover-Land I Dafür gestimmt
KandidatenfotoBernd SchattnerAfD211 - Südpfalz Dagegen gestimmt
Portrait von Johannes SchätzlJohannes SchätzlSPD229 - Passau Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang SchäubleWolfgang SchäubleCDU/CSU284 - Offenburg Dagegen gestimmt
Ulle Schauws steht vor einem grauen Hintergrund. Sie trägt ein blaues Jackett, hat kurze weiße Haare und eine Brille. Sie lächelt freundlich.Ulle SchauwsBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN114 - Krefeld II - Wesel II Dafür gestimmt
Portrait von Nina ScheerNina ScheerSPD10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Nicht beteiligt
Portrait von Christiane SchenderleinChristiane SchenderleinCDU/CSU151 - Nordsachsen Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas ScheuerAndreas ScheuerCDU/CSU229 - Passau Nicht beteiligt
Portrait von Marianne SchiederMarianne SchiederSPD234 - Schwandorf Dafür gestimmt
Foto Udo SchiefnerUdo SchiefnerSPD111 - Viersen Dafür gestimmt
Portrait von Ulrike Schielke-ZiesingUlrike Schielke-ZiesingAfD17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Dagegen gestimmt
Peggy Schierenbeck stehend mit verschränkten Armen und freundlich lächelnd in die Kamera blickendPeggy SchierenbeckSPD33 - Diepholz - Nienburg I Dafür gestimmt
Portrait von Jana SchimkeJana SchimkeCDU/CSU62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I Dagegen gestimmt
Portrait von Timo SchisanowskiTimo SchisanowskiSPD138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I Dafür gestimmt
Porträtfoto des Bundestagsabgeordneten Christoph SchmidChristoph SchmidSPD254 - Donau-Ries Dafür gestimmt
Nils Schmid MdB SPDNils SchmidSPD262 - Nürtingen Dafür gestimmt
Portrait von Stefan SchmidtStefan SchmidtBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN233 - Regensburg Dafür gestimmt
Portrait von Eugen SchmidtEugen SchmidtAfD91 - Rhein-Erft-Kreis I Nicht beteiligt
Jan Wenzel SchmidtJan Wenzel SchmidtAfD67 - Börde - Jerichower Land Dagegen gestimmt

Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes legt fest, dass die Wahlprüfung Sache des Deutschen Bundestags ist. Zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags vom 26. September 2021 wurden insgesamt 2.172 Wahleinsprüche eingereicht. Über diese Einsprüche muss der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses entscheiden.

Die Beschlussempfehlung dieser namentlichen Abstimmung beinhaltet Entscheidungen zu 1.713 Wahleinsprüchen. Vorschläge zu den übrigen 459 Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss in weiteren Beschlussempfehlungen vorstellen.

Die Einsprüche beziehen sich auf mehrere organisatorische Probleme, die am Tag der Bundestagswahl auftraten. Darunter fallen die zeitweise Schließung von Wahllokalen aufgrund fehlender oder falscher Stimmzettel, zu lange Schlangen vor den Wahlräumen und zu lange Wartezeiten für die Wähler:innen, welche dazu führten, dass schließlich nicht alle Wählenden ihre Stimmen abgeben konnten.

Der Wahlprüfungsausschuss schlägt deshalb eine Wahlwiederholung in 431 Berliner der insgesamt 2.256 Wahlbezirken vor. Die Wahlwiederholung betrifft sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme. Weitere Forderungen an den Bundestag lauten wie folgt:

  • Teilweise Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen möglicher Unbegründetheit
  • Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung im Einzelfall
  • Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen Unbegründetheit oder Unzulässigkeit.

Kritik an der Beschlussempfehlung wurde in der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion laut. Abgeordneten aus beiden Parteien war die Entscheidung nicht weitreichend genug. Die Wahl solle in Berlin umfassender wiederholt werden.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.