Auch nach der Reform des Einbürgerungsrechts ist es so, dass nicht die Erwerbstätigkeit, sondern die Inanspruchnahme von Sozialleistungen entscheidend ist, um einbürgerungsberechtigt zu sein. Wenn Ihre Frau also den Lebensunterhalt der Familie sichert (entweder vollständig, oder bei Vollzeittätigkeit mit aufstockenden Sozialleistungen) und Sie sich beispielsweise um das gemeinsame Kind kümmern, sind Sie weiterhin einbürgerungsberechtigt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 12.02.2025 von Hakan Demir SPD
Antwort 06.02.2025 von Stefan Giebel Die Linke
Politik und Privatleben zu trennen, ist schwer. Es geht mir auch um die Zukunft meiner Kinder. Mehr politische Teilhabe von Menschen mit Familie und Kindern.
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 11.02.2025 von Koorosh Armi SPD
Aufgrund Ihrer vorwurfsvollen Haltung meiner Person gegenüber, biete ich Ihnen gerne ein persönliches Gespräch an, um ggf. Missverständnisse aufzuklären.
Antwort 20.02.2025 von Rolf Mützenich SPD
Ihre Beobachtung zur Abstimmung zwischen Behörden ist äußerst wichtig und trifft einen zentralen Punkt in unserer Sicherheitsstrategie. Die SPD hat dies erkannt und plant konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Behördenkommunikation.
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN