Antwort 22.01.2026 von Thorsten Frei CDU
Richtig ist, dass ein ehemaliger Abgeordneter die Aktivrente unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen kann:
Richtig ist, dass ein ehemaliger Abgeordneter die Aktivrente unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen kann:
Sehr geehrte Frau K.
Sehr geehrter Herr Z.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Bayern stärkt Feuerwehrleute durch Investitionen in Ausrüstung und Ausbildung, staatliche Ehrungen, Ehrenamtskarte und psychosoziale Notfallversorgung.