Antwort 28.08.2023 von Peter Bauer FREIE WÄHLER
Die AFD wird derzeit von den Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes beobachtet, hierbei werden Daten gesammelt die für ein Verbotsverfahren von Bedeutung sein könnten.
Die AFD wird derzeit von den Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes beobachtet, hierbei werden Daten gesammelt die für ein Verbotsverfahren von Bedeutung sein könnten.
die Prüfung über das Verbot einer Partei obliegt in Deutschland dem Bundesverfassungsgericht.
Ein Verbot der AfD sehe ich kritisch, obwohl ich mich Ihrer Einschätzung der Partei grundsätzlich anschließe
Ich unterstütze keine der Strömungen explizit - vielmehr halte ich die Vielfalt und Kontroversen innerhalb des Jugendverbandes für ebenso produktiv und wichtig, wie die Reibungen in der 'Mutter'-Partei.
Stattdessen können aber die Kosten für den Erstanschluss eines Hauses an das Glasfasernetz auf die Nebenkosten der Mieter umgelegt werden.