Frage von Waltraud I. • 03.05.2024
Antwort ausstehend von Gregor Voht FREIE WÄHLER
Wir haben mit möglichen Investoren gesprochen, konnten aber bislang zu keinem Ergebnis kommen.
Als Bürgerschaftsabgeordnete bin ich mit dieser Baumaßnahme nicht befasst. Für Baumaßnahmen an Hamburger Schulen ist der landeseigene Betrieb Schulbau Hamburg zuständig.
Es existieren lediglich Regelungen, die den Baubeginn betreffen: Nach Erteilung einer Baugenehmigung muss in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist mit dem Bau begonnen werden, die meist drei Jahre beträgt.