Insgesamt sollten wir darauf achten, dass unsere Maßnahmen sowohl den humanitären Bedürfnissen gerecht werden als auch unsere Werte klar vertreten. Die Herausforderung besteht darin, beides in Einklang zu bringen, ohne dass eine Seite zu kurz kommt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Nein, EU-Gelder sollten nicht an Organisationen gezahlt werden, die Personen unterstützen, die Terroranschläge begangen haben. Solche Zahlungen, oft als „Märtyrerrenten“ bezeichnet, stehen im direkten Widerspruch zu den Werten und Zielen der Europäischen Union.
Dies hat nicht nur logistische, sondern auch tiefgreifende diplomatische und kulturelle Implikationen und bedarf einer besonders sorgfältigen Abwägung.
Insgesamt sollten wir sicherstellen, dass unsere Maßnahmen sowohl den humanitären Bedürfnissen gerecht werden als auch unsere Werte eindeutig widerspiegeln.
Hilfszahlungen sollen an solche Organisationen nicht gezahlt werden.
Die Ukraine hat auf Grundlage des Artikels 51 der UN-Charta das Recht auf Verteidigung ihrer nationalen Souveränität und territorialen Integrität im Rahmen ihrer international anerkannten Grenzen. Andere Länder haben aufgrund derselben Bestimmung das Recht, sie dabei angemessen zu unterstützen. Waffenlieferungen an die Ukraine und weitere Hilfen politischer, humanitärer, militärischer und finanzieller Art müssen quantitativ und qualitativ so ausgestaltet sein, dass die Ukraine sich Angriffen wirksam zur Wehr setzen kann.